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Thema: Aktuelles

In der Rubrik 'Presseschau' sind Presseberichte dokumentiert, in denen ReachOut erwähnt wird, und Beiträge von Mitarbeiterinnen von ReachOut:

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2012-06-06 Stellungnahme zum Gesetzesentwurf »Hasskriminalität«
UserReachOut 12.06.2012, 17:04 Uhr
 Aktuelles Am 13. Juni 2012 findet im Rechstausschuss des Bundestages eine öffentlichen Anhörung statt. Anlass ist ein Entwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Strafgesetzbuches (17/8131) und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8796), die dafür eintreten vorurteilsmotivierte Straftaten wirksamer zu verfolgen.


Gemeinsame Stellungnahme der ostdeutschen Beratungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt zum Gesetzesentwurf »Hasskriminalität«

Die Beratungsstellen begrüßen die Debatte über die Einführung einer gesonderten Regelung im Bereich der Vorurteilskriminalität und das Gesetzesvorhaben seiner grundsätzlichen Intention nach. Der konkrete Vorschlag wird aufgrund seiner formulierten Weite und somit der Gefahr inhaltlicher Beliebigkeit aber abgelehnt.

Die Opferberatungsstellen verfolgen die aktuelle Debatte mit Interesse und stehen einer Änderung des StGB prinzipiell aufgeschlossen gegenüber, wenn wir auch am vorliegenden Entwurf verschiedene Kritikpunkte haben. Wir würden uns freuen, wenn unser Standpunkt, der insbesondere die Perspektive von Betroffenen rechter Gewalt, noch einmal näher beleuchtet Widerhall in der aktuellen Debatte finden würde. Von Nöten ist eine Regelung, die resultierend aus der vorherrschenden gesellschaftlichen Problematik rechter Gewalt klar verdeutlicht, welche Betroffenengruppen mit dem Phänomen gemeint sind: Menschen, die aufgrund rassistischer, antisemitischer Motive, aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit oder anderer sozialdarwinistischer Beweggründe oder die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität sowie aufgrund ihrer Behinderung, ihrer nichtrechten Einstellung oder ihres Engagements gegen Neonazis angegriffen werden.

Rechte Gewalttaten nehmen eine gesellschaftlich relevante Sonderstellung gegenüber anderen Delikten ohne Vorurteilsmotivation ein, da sie sich nicht nur gegen das Opfer selbst richten, sondern eine Botschaft der Ablehnung in die gesamte Betroffenengruppe hinein vermitteln wollen. Darüber hinaus werden die Menschenrechte und die Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft in Bezug auf den Schutz von Minderheiten in Frage gestellt.

Die jahrelange Erfahrung und Expertise der Beratungsstellen zeigt, dass in nur wenigen Fällen die in § 46 Abs. 2 StGB angesprochenen »Beweggründe und Ziele des Täters« oder »die Gesinnung, die aus der Tat spricht« im Strafverfahren zum Tragen kommen. Vielmehr bestehen auf allen Ebenen des Verfahrens immense Defizite im Erkennen und Würdigen der Vorurteilsmotivation. Selbst wenn die Tatumstände auf rechte Beweggründe und Ziele schließen lassen und/oder die Opfer dies in Zeug/innenaussagen nachdrücklich zum Ausdruck bringen, spiegelt sich dies nur marginal in justiziellen Entscheidungen wieder. Wird in den Anklageschriften die Darstellung des subjektiven Tatbestands häufig auf die Formel reduziert, dass die Täter/innen »ohne rechtfertigenden Grund« handelten, ignoriert die Mehrzahl der Urteile – selbst wenn die vorurteilsmotivierten Beweggründe und Ziele im Rahmen der Hauptverhandlung thematisiert wurden – diese Aspekte völlig. Werden im Rahmen der Sachverhaltsschilderung doch in einigen Fällen die Ziele des/der Täter/innen dargestellt, so hat deren Einbeziehung in die Strafzumessung – wie sie von § 46 Abs. 2 StGB derzeit formuliert wird – Seltenheitswert.

Für die Betroffenen verkörpern sowohl die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) als auch die gerichtlichen Instanzen den Umgang des Rechtsstaats mit den, gegen sie und gesellschaftliche Minderheiten gerichteten Taten bzw. Täter/innen. Ist dieser Umgang defizitär und wird insbesondere das Tatmotiv nicht hinreichend einbezogen, kann es zum Vertrauensverlust seitens der Betroffenengruppen kommen. Der Urteilsspruch »Im Namen des Volkes« sollte also klar benennen, dass der/die Täter/innen aus vorurteilsmotivierten Beweggründen/Zielen handelten und dies entsprechend einbeziehen. Unbestritten ist die vorgeschlagene gesetzliche Verankerung auch »Symbolpolitik«. Ein Symbol an die betroffenen Minderheiten, dass Staat und Gesellschaft nicht gewillt sind, rechte Gewalt zu dulden. Ein Symbol dafür, dass solche Taten ganz besonders geahndet werden, da sie als Botschaftsverbrechen geeignet sind, Angst und Unruhe zu schüren und demokratische Werte an und für sich in Frage zu stellen. Aber es handelt sich nicht nur um Symbolpolitik. Vielmehr ist eine gesonderte Regelung prinzipiell dazu geeignet, derzeit bestehende Defizite bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu beheben. Der Einwand, dass dies auch nach 2 bestehender gesetzlicher Lage möglich wäre, fruchtet nicht. So zeigen Rechtsprechung und Fachliteratur, dass die Relevanz vorurteilsmotivierter Straftaten im Rahmen der Strafzumessung schlichtweg nicht erkannt wird.

Allerdings ist der Begriff »Hasskriminalität« irreführend und sollte in diesem Kontext vermieden werden. Kern des Problems ist nicht eine, im Übrigen forensisch schwer erfassbare Emotion des/der Täter/innen, sondern die gesellschaftlich relevante Botschaft, die mit der Tat zum Ausdruck gebracht wird. »Hass« pathologisiert die Tat, reduziert sie auf ein emotionales, individuelles Problem des/der Täter/innen und verbirgt die zu Grunde liegenden, gesellschaftlich relevanten Vorurteile. Es gilt aber aus Opferperspektive klar zu benennen, was Ziele und Beweggründe waren – Rassismus, Antisemitismus, Homo-/Transphobie, Sozialdarwinismus oder der Wille, ein extrem rechtes Weltbild umzusetzen und all jenen Gruppen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben abzusprechen, die als Feinde einer imaginierten Volksgemeinschaft gelten. Es empfiehlt sich daher im juristischen Kontext von Vorurteilskriminalität zu sprechen. Die Beratungsstellen selbst sprechen von rechter Gewalt, um in der politischen Sphäre deutlich zu machen, welche ideologische Basis den Taten zugrunde liegt. Die relevanten Faktoren, welche die Beratungsstellen unter dem Oberbegriff »rechte Gewalt« erfassen, werden durch zahlreiche Studien in konkrete Einzelitems untergliedert (vgl. bspw. Stöss 2007, Decker/Brähler 2010, Heitmeyer 2012). In diesem Punkt erscheint der vorliegende Gesetzesentwurf verbesserungsbedürftig, da hier allein von rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gesprochen wird. Die Formulierungen »fremdenfeindliche« und »sonstige menschenverachtende Ziele« werden seitens der Beratungsstellen abgelehnt, da die zugrunde liegenden Phänomene nicht klar benannt werden. Die Betroffenen werden nicht angegriffen, weil sie den Täter/innen »fremd« sind, sondern aufgrund derer Ungleichwertigkeitsvorstellungen. »Fremdheit« suggeriert, dass man sich nur »kennenlernen« müsste; eine Annahme die fehlgeht, da den Taten rassistische Einstellungsmuster zugrunde liegen. Nicht zuletzt unterstützt der Begriff der »Fremdheit« die Vorstellung von »Wir« und »die Anderen«. Wer »fremd« ist, gehört nicht dazu, ist »anders«, ist nicht Teil der Gesellschaft. Diese (sprachliche) Exklusion sollte nicht Grundlage eines Gesetzes werden, welches genau den gegenteiligen Aspekt bewirken soll.

Das Auffangmerkmal der »sonstigen Menschenverachtung« birgt die Gefahr, dass die Regelung unzulässig ausgeweitet und dabei die politische Dimension ausgeblendet wird. Der Begriff klammert die gesellschaftlich relevante Rahmung rechter Gewalt völlig aus. Vorurteilsmotivierte Gewalt richtet sich gegen Minderheiten, die über keine oder nur geringe gesellschaftliche Durchsetzungsmacht verfügen. Begriff der »sonstigen Menschenverachtung« dagegen dehnt das Schutzkonzept, indem darunter eine Vielzahl von Taten erfasst werden können, die genau nicht in diesen Bereich fallen. Das kann von systemkritischen Taten bis hin zu Auseinandersetzungen rivalisierender Fussballanhänger reichen. Mit dem Gesetzesentwurf wird somit die Möglichkeit einer Ausdehnung geschaffen, die dazu neigt, Gewalt gegen Minderheiten zu relativieren, indem different zu betrachtende und zu ahndende Phänomene gleichgesetzt werden. Diese Problematik wird und kann auch nicht allein durch eine Gesetzesbegründung aufgefangen werden.

Aus diesen Gründen sprechen sich die Beratungsstellen, wie auch von OSCE/ODIHR empfohlen, für eine geschlossene Merkmalsdefinition aus. Dabei gilt es, die Probleme von Rassismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Homo-/Transphobie sowie von Angriffen auf Menschen mit Behinderung, auf nichtrechte/alternative Jugendliche und gegen Neonazis engagierte Personen zu erfassen. Offene, nichtabschließende Regelungen, wie der vorgeschlagene Gesetzesentwurf, verleiten zu politisch intendierten In- oder Exklusionen von Betroffenengruppen und machen die Norm für die Rechtsanwendung zu unbestimmt.

Des Weiteren scheinen Aspekte der Implementierung nicht hinreichend angesprochen. Inwiefern eine Strafzumessungsregelung bereits auf das Verfassen der Anklageschrift Auswirkung hat, erscheint fraglich. Vielmehr zeigt ein Blick auf die Defizite in der polizeilichen Ermittlungsarbeit hinsichtlich der Erfassung innerhalb der »Politisch motivierten Kriminalität« (PMK), der seit 2001 ein verbessertes Definitionssystem zu Grunde liegt, dass eine alleinige Veränderung ohne ausreichende Implementierung wenig Fortschritt bringt. In diesem Punkt weisen die Beratungsstellen ausdrücklich darauf hin, dass die Veränderung von Normen ohne Implementierungsmaßnahmen unzureichend ist.

Prinzipiell dürfen und können rechtspolitische Maßnahmen nicht als Feigenblatt dienen, sondern sind ausschließlich als zusätzliche Mittel zu begreifen. Vorrangig ist es, zivilgesellschaftliche Träger und Initiativen, die sich gegen rechte Einstellungen und Aktivitäten engagieren, ohne Misstrauen zu unterstützen und die Grundlage für ihre Arbeit langfristig zu sichern. Dazu gehört neben der Abschaffung der Extremismusklausel, die Gewährleistung von Planungssicherheit für die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer Gewalt und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus sowie die Etablierung der bewährten Beratungsprojekte in den westlichen Bundesländern.

• Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V.
• Ezra – Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (Thüringen)
• Opferperspektive e.V. (Brandenburg)
• Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt (Sachsen-Anhalt)
• Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt für die Region Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg (Sachsen-Anhalt)
• LOBBI e.V. (Mecklenburg-Vorpommern)
• ReachOut – Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus (Berlin)

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2012-06-01 Resolution des „Bündnisses gegen das Schweigen“
UserReachOut 06.06.2012, 15:23 Uhr
 Aktuelles Aufklären und Einmischen: Konsequenzen aus der rassistischen NSU-Mordserie ziehen

In Anbetracht der beispiellosen rassistischen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) fordern wir echte, schonungslose Aufklärung und politische Konsequenzen. Notwendig ist jetzt Solidarität mit all jenen, die von Rassismus betroffen und von der extremen Rechten bedroht sind.
Diese Morde markieren eine Zäsur in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Nicht allein, weil ein neonazistisches Terrornetzwerk mit einem breiten Unterstützer*innenkreis mehr als zehn Jahre lang unentdeckt in Deutschland leben und morden konnte. Sondern auch, weil diese Mordserie erst durch das komplette Versagen der Sicherheits- und Geheimdienste der Länder und des Bundes möglich wurde. Dieses Versagen ist auch durch rassistische Vorannahmen in der Ermittlungslogik begründet. Eine Zäsur auch deshalb, weil eine öffentliche Solidarisierung mit den Opfern und den Hinterbliebenen bislang kaum stattgefunden hat. Diese mangelnde Empathie der Mehrheitsgesellschaft lässt die Betroffenen nach wie vor allein und ermutigt rassistische und rechte Täter*innen zu weiterer Gewalt.

Mehr als ein halbes Jahr nach der Selbstenttarnung des NSU in Eisenach (Thüringen) sind die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse im Bundestag, in Thüringen und in Sachsen bei der Aufklärung der Hintergründe der NSU-Mordserie kaum einen Schritt weiter gekommen. Der Verdacht der direkten oder indirekten Unterstützung des NSU-Netzwerks durch Geheimdienste steht mehr denn je im Raum. Ein Geheimdienst, der nichts von der Mordserie des NSU wusste, wird nicht gebraucht; ein Apparat, der sich nicht kontrollieren lässt und der eventuell wissentlichdie Augen vor rassistischen Taten verschlossen hat, ist gefährlich und gehört abgeschafft.

Die politischen Schlussfolgerungen, die bisher aus der NSU-Mordserie gezogen wurden, führen in die falsche Richtung. Anstatt sich mit den rassistischen Vorurteilen in der Ermittlungslogik sowie den eklatanten Fehleinschätzungen in Bezug auf die Neonazibewegung in Deutschland auseinanderzusetzen, wird die Sicherheitsarchitektur weiter ausgebaut. Eine grundlegende Diskussion über Rassismus in der Mitte der Gesellschaft wird konsequent vermieden.

Wir, die Unterzeichner*innen, rufen dazu auf:
· die parlamentarischen Untersuchungen des Neonazi- und Geheimdienstskandals aufmerksam zu beobachten. Konsequenzen und Aufklärung setzen zivilgesellschaftliches Interesse und Druck voraus. Wichtig ist, diese aufmerksame Beobachtung auch mit einer kritischen Selbstreflexion innerhalb von antifaschistischen Gruppen, Medien und anderen zu verbinden, den Betroffenen zuzuhören und deren Perspektiven ernst zu nehmen

Wir unterstützen:
· das „Bündnis gegen das Schweigen“ beim Aufbau einer unabhängigen Beobachter*innengruppe für die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse.

Wir fordern:
· die umfassende und schonungslose Aufklärung aller Vorgänge bei den Sicherheits- und Geheimdiensten in Bezug auf das Netzwerk des NSU und seiner Unterstützer*innen.
· personelle und strukturelle Konsequenzen in den Reihen der zuständigen Geheimdienste, Ermittlungsbehörden und an den politisch verantwortlichen Stellen.
· eine umfassende Entschädigung aller Angehörigen und Hinterbliebenen der NSU-Anschläge durch die Bundesregierung.
· eine ernsthafte Debatte über die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes.
· die Anerkennung der Arbeit sowie die langfristige Finanzierung von Opferberatungsstellen, Mobilen Beratungsteams und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.
· ein Bleiberecht für alle Opfer rassistischer Gewalt.
· ein Ende der rassistischen und unmenschlichen Abschiebepraxis der Bundesrepublik Deutschland und eine willkommensorientierte Einwanderungspolitik.
· eine Diskussion, die nicht allein rechten und rassistischen Terror, sondern auch Rassismus in staatlichen, medialen und gesellschaftlichen Institutionen und Diskursen zum Thema macht

ErstunterzeichnerInnen( Stand 1. Juni 2012)
· Heilgard Asmus, Generalsuperintendentin und Vorsitzende des Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
· Cicek Bacik, Vorstandssprecherin, Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg
· Canan Bayram, MdA, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Berlin
· Volker Beck, MdB, erster parlamentarischer Geschäftsführer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
· Pascal Begrich, Geschäftsführer, Miteinander e.V. – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt
· Eva Bulling-Schröter, MdB, DIE LINKE
· Sevim Dagdelen, MdB, DIE LINKE
· Michael Ebenau, Gewerkschaftssekretär, IG Metall, Jena
· Philippa Ebéné, Geschäftsführerin, Werkstatt der Kulturen, Berlin
· Dagmar Enkelmann, MdB, DIE LINKE
· Kurt Gosweiler, Historiker, Berlin
· Claudia Hahn-Raabe, Leiterin des Goethe Instituts Istanbul, Türkei
· Martin Heiming, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen-
und Anwaltsverein e.V. (RAV ) in Berlin / Wohnort in Heidelberg
· Katja Herrlich, Rechtsanwältin, Frankfurt/Oder
· Ulla Jelpke, MdB, DIE LINKE
· Anetta Kahane, Vorsitzende, Amadeu Antonio Stiftung, Berlin
· Mely Kiyak, Publizistin, Berlin
· Bianca Klose, Geschäftsführerin, Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V.
· Kenan Kolat, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland
· Prof. Michael, Klundt Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften, Hochschule Magdeburg-Stendal
· Kerstin Köditz, MdL, DIE LINKE, Sachsen
· Stephan Kramer, Generalsekretär, Zentralrat der Juden in Deutschland
· Shermin Langhoff, Künstlerische Leitung, Ballhaus Naunynstraße, Berlin
· Monika Lazar, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
· Rudolf Leiprecht, Prof. für Sozialpädagogik und Diversity Education, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
· Steffi Lemke, Politische Geschäftsführerin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
· Johannes Lichdi, MdL, Rechtspolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
· Gesine Lötzsch, MdB, Fraktion DIE LINKE
· Helma Lutz, Prof. für Frauen- und Geschlechterforschung, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
· Ulrich Maurer MdB, DIE LINKE
· Angela Melitopoulos, Filmemacherin/Videokünstlerin, Berlin
· Ursula Mende, Rechtsanwältin, Bundesgeschäftsführerin der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
· Özcan Mutlu, MdA, B90/DIE GRÜNEN, Berlin
· Karl Nolle, MdL, SPD, Sachsen
· Jens Petermann, MdB, DIE LINKE
· Günter Piening, Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration
· Jan Raabe, Sozialpädagoge, Argumente & Kultur gegen Rechts e.V.
· Prof. Regina Römhild, Institut für Europäische Ethnologie, Humboldt-Universität zu Berlin
· Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
· Claudia Roth, MdB, Bundesvorsitzende, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
· Astrid Rothe-Beinlich MdL, Vizepräsidentin des Thüringer Landtags und Parlamentarische Geschäftsführerein der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
· Dirk Stegemann, VVN-BdA, Berlin
· Mark Terkessidis, Journalist, Autor, Migrationsforscher, Berlin
· Marianne Thum, Opferberaterin, Dresden
· Dr. Gerd Wiegel, Referent für Rechtsextremismus/ Antifaschismus Fraktion DIE LINKE im Bundestag
· Sandro Witt, DGB Vorsitzender Jena / Saale Holzlandkreis und Regionalleiter DGB Büro Ostthüringen
· Salih Alexander Wolter, Publizist

Organisationen:
· AFROTAK TV cyberNomads – Das Schwarze Deutsche Medien Kultur und Bildungsarchiv e.V.
· AK “Marginalisierte – gestern und heute“
· Aktion Freiheit statt Angst e.V.
· Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.
· Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum e.V. (apabiz)
· Antirassistische Initiative e.V., Berlin
· Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche & Rechtsextremismus
· Die AnStifter – Bürgerprojekte gegen Gewalt und Vergessen, Stuttgart
· Ezra – mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt; bund evangelischer jugend in mitteldeutschland (bejm)
· Forschungsnetzwerk Frauen und Rechtsextremismus
· IG Metall Jugend
· Initiative Schwarze Menschen in Deutschland – ISD Bund e.V.
· JungdemokratInnen/Junge Linke Bundesverband
· Jusos in der SPD, Bundesverband
· Kampagne „Kein Bock auf Nazis!“
· Kampagne “Zusammen handeln! Gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung!
· Kanak Attak
· LOBBI – Landesweite Opferberatung, Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern
· Miteinander e.V. – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V.
· Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt
· NaturFreunde Berlin
· Opferperspektive e.V. .
· ReachOut – Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, Berlin
· Wohn- und Ferienheim Heideruh e.V. – Antifaschistische Erholungs- und Begegnungsstätte
· ver.di-Jugend
· Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Berlin

http://buendnis-gegen-das-schweigen.de/

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2012-06-01 Pressemitteilung : „Berliner Zustände“ für das Jahr 2011 erschienen
UserReachOut 06.06.2012, 14:51 Uhr
 Aktuelles apabiz.de

Ein Schattenbericht über Rechtsextremismus und Rassismus

Zum sechsten Mal analysieren Berliner Projekte, Initiativen und Einzelpersonen die „Berliner Zustände“ und geben damit einen Einblick in ihre tägliche Arbeit. Mit dem jährlichen Schattenbericht möchten die Herausgeber/innen ─ das apabiz e.V. und die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin ─ eine Alternative zu staatlichen Perspektiven bieten und die nach ihrer Sicht wesentlichen Entwicklungen und Tendenzen in Berlin in den Blick nehmen.

Der Schwerpunkt der 91 Seiten starken Broschüre behandelt die Rolle der Polizei in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus, denn die Strafverfolgungsbehörden sind ein wichtiger Faktor im Kampf gegen die extreme Rechte. Mal sind sie Kooperations- oder Gesprächspartner, mal bieten sie Anlass für Ärgernisse und Kritik. So arbeitet die Polizei einerseits in manchen Bezirken in zivilgesellschaftlichen Bündnissen mit. Andererseits gibt es seit Jahren erhebliche Kritik an der (Nicht-)Erfassung rassistisch oder rechtsextrem motivierter Übergriffe sowie an der fehlenden Sensibilität gegenüber Opfern rassistischer Bedrohung und Gewalt. Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des NSU erscheint uns ein Blick auf die Polizei als Akteur und das Benennen rassistischer Tatmotive umso wichtiger.

Darüber hinaus wird im Schattenbericht unter anderem die organisierte rechtsextreme Szene Berlins beleuchtet. Die zunehmend professionalisierte „Anti-Antifa“-Arbeit des militanten Spektrums nimmt immer bedrohlichere Ausmaße an und gipfelte zuletzt in einer „Feindesliste“ im Internet, körperlichen Angriffen und Brandanschlägen. Auch die Berliner Wahlen im September 2011, aus denen die drei angetretenen Rechtsaußenparteien äußerst geschwächt hervorgingen, werden analysiert.

Weitere Artikel bieten Analysen aktueller Entwicklungen, Erscheinungsformen und Diskurse des vergangenen Jahres – aber auch Gegenstrategien. Es geht um alltägliche Diskriminierungen in Schule, Diskos und im Gesundheitswesen, es geht um Proteste gegen Rassismus und Antiziganismus. Es geht um Überkreuzungen von Homophobie, Sexismus und Rassismus, die Herausforderungen pädagogischer Arbeit zu Antisemitismus in der Migrationsgesellschaft und um die Fälle rechter Gewalt in Berlin.

Der Schattenbericht 2011 steht als hier als PDF-Datei (1,9 MB) zum Herunterladen zur Verfügung.

Für Pressevertreter/innen besteht die Möglichkeit, ein kostenfreies Exemplar des Berichtes zu erhalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das apabiz (Ulli Jentsch, Eike Sanders, mail@apabiz.de, Tel.: 030-6116249) oder die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (Annika Eckel, annika.eckel@mbr-berlin.de, Tel.: 030-240 45 432)



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2012-05-15 Sie kontrollieren uns, weil wir Schwarz sind II** - Prozessauftakt
UserReachOut 16.05.2012, 13:06 Uhr
 Aktuelles
Presseinformation des Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB) und KOP zum Prozessauftakt

Heute sind zahlreiche Prozessbeobachter_innen zur Unterstützung von Talha B.* erschienen. Der Gerichtssaal war überfüllt, zahlreiche Beobachter_innen saßen auf dem Boden oder standen an die Wand gelehnt.

Zwei Polizisten haben Talha B.* wegen Beleidigung angezeigt. In der Anklageverlesung hieß es, Talha B.* hätte sie als Rassisten bezeichnet. Talha B.* bestreitet dies, ihrer Aussage nach habe sie lediglich gesagt „Sie kontrollieren uns, weil wir Schwarz sind“.

Bei der heutigen Verhandlung wurde nur Talha B.* gehört. Sie schildert den Tathergang wie folgt:
Sie fuhr als Beifahrerin mit ihrem Bruder im Auto, ihr zwei Wochen altes Baby saß auf dem Rücksitz, als sie von zwei Männern, die im Auto neben ihnen fuhren, per Handzeichen dazu aufgefordert wurden anzuhalten. Ihr Bruder kam der Aufforderung nach und parkte das Auto am Straßenrand. Aus dem Auto, das nicht als Polizeifahrzeug gekennzeichnet war, stiegen zwei in Zivil gekleidete Männer aus und forderten den Bruder auf, auszusteigen und sich auszuweisen. Ihr Bruder kam der ersten Aufforderung nach, wollte sich jedoch erst ausweisen, wenn ihm die beiden Männer einen Polizeiausweis vorzeigen. Die beiden Polizisten weigerten sich jedoch der Aufforderung nachzukommen, stattdessen zückte einer der beiden Männer einen Schlagstock und wiederholte mit dem erhobenen Schlagstock immer wieder die Aufforderung, dass sich ihr Bruder ausweisen solle. Von dem aggressiven Verhalten der beiden Männer alarmiert, stieg Talha B.* mit ihrem Baby auf dem Arm aus und wollte wissen, was los sei. Als Antwort entgegnete ihr der eine Polizist „Halt die Klappe, du mit deinem Affenbaby“ und der andere sagte „Geh zurück, wo du hergekommen bist“. Talha B.* antwortete nicht auf diese Beleidigung, statt dessen bat sie ihren Bruder den Polizisten mitzuteilen, dass ihr Sohn deutsch ist und fügte hinzu „Ich weiß, was ihr Problem ist, sie kontrollieren uns nur, weil wir Schwarz sind“. Da sich die beiden Männer auch weiterhin weigerten sich auszuweisen, riefen Talha B.* und ihr Bruder die Polizei, die nach ca. 30 Minuten eintrafen. Erst da wiesen sich die in Zivil gekleideten Männer als Polizisten aus.
Durch den lauten Tonfall der Polizisten hatte sich eine Gruppe von ca. 20 Menschen um sie versammelt und die Situation beobachtet. Talha B.* und ihr Bruder hingegen verhielten sich ruhig, denn - wie Talha B.* aussagte – „als Ausländer wissen wir, dass wir nicht laut mit der Polizei sprechen dürfen“.
Da die Angeklagte zum damaligen Zeitpunkt nur über geringe Deutschkenntnisse verfügte, wollte der Richter von ihr wissen, wie sie die Polizisten verstanden hätte, worauf Talha B.* antwortete: „Als Ausländer kennt man die Bedeutung von „Ausweis bitte“, weil man diese Frage sehr oft zu hören bekommt.“

Zum nächsten Prozesstermin werden Talha B.s* Bruder sowie die beiden Polizisten aussagen.
Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.

Ansprechpartner_innen:

Biplab Basu
Reach Out/ Ariba e.V. & KOP
Tel.: 030/ 695 683 44
E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de

Angelina Weinbender
Migrationsrat Berlin Brandenburg e. V.
Oranienstr. 34, 10999 Berlin
Tel.: +49(30) 616 587 55
E-Mail: info@mrbb.de


* anonymisiert

** II, weil am 8. März 2012 ein Prozess mit ähnlicher Thematik stattgefunden hat.
Siehe dazu: http://kop-berlin.de/veranstaltung/arbeitsalltag-rassistische-polizeikontrollen





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2012-04-18 Veranstaltung *Rassismus in Polizei und Justiz*
UserReachOut 11.04.2012, 16:28 Uhr
 Aktuelles Veranstaltung:

*Rassismus in Polizei und Justiz*

*Ausnahme oder Ausdruck gesellschaftskonformen Handelns?*


Mittwoch, den 18. April 2012 um 18:30 Uhr

Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6,10099 Berlin



Rassismus in Polizei und Justiz ist ein weit verbreitetes Phänomen. Ist es auch Ausdruck der Existenz eines alltäglichen, zunehmend antimuslimischen, institutionellen Rassismus, der in der Mitte der Gesellschaft wirkt und in ihren Institutionen, Gesetzen und Verordnungen reproduziert wird? Fast 160 rassistische Angriffe in Berlin sind für das Jahr 2011 dokumentiert. Die Dunkelziffer ist groß, weil die Betroffenen Angst vor Gegenanzeigen und Repressalien durch die Polizei und anderen Behörden haben.

Die Veranstaltung will versuchen, die Zusammenhänge und Hintergründe aufzuklären und Gegenstrategien zu entwickeln.

Johanna Mohrfeldt und Sebastian Friedrich(ReachOut/KOP)
Der Rassismus der Berliner Polizei aus der Sicht von Betroffenenorganisationen

N.N. (akj-berlin)
Rassismus im Recht rassistische Gesetzgebung?

RA Eberhard Schultz (Internationalen Liga für Menschenrechte)
Beispiele antimuslimischen Rassismus bei Polizeieinsätzen und die Rolle der Justiz

Dr. Sabine Schiffer (Institut für Medienverantwortung, Erlangen)
Antisemitismus undIslamophobie das Feindbild Islam als Konstrukt von Herrschaft zur Ausgrenzung von Minderheiten

Moderation: Gabriele Gün Tank (Journalistin, Mitglied im Vorstand des Migrationsausschuss der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen)


Eine Veranstaltung von:

ReachOut/KOP
Internationale Liga für Menschenrechte Berlin
Vereinigung Berliner Strafverteidiger
akj-berlin
Komitee für Grundrechte und Demokratie


Das erste Entsetzen über die rechtsterroristischen Hintergründe der Mordserie an Menschen mit Migrationshintergrund war groß. Obwohl in dieser Form einmalig in Europa, blieben größere Proteste dagegen wie bei den rassistischen Pogromen in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda vor 20 Jahren jedoch ebenso aus wie ein »Aufstand der Anständigen«.

In einigen Medien begann lediglich eine Debatte darüber, ob die Bezeichnung der polizeilichen Ermittlungskommission als »Soko Bosporus« zur Untersuchung der »Döner-Morde« nicht diskriminierend und rassistisch war. Kein Thema war bisher der Rassismus als wesentliche Ursache für die Neo-Nazi-Mordserie und vermutlich auch der jahrelangen Vertuschung. Erst recht findet der alltägliche, institutionelle Rassismus in Polizei und Justiz kaum Beachtung, der sich nicht auf rechtswidrige Gewaltanwendung beschränkt, und dem ganze Bevölkerungsgruppen ausgesetzt sind.

Da ist es kein Wunder, wenn Betroffene immer häufiger von rassistischen Angriffen berichten, gegen die die Polizei nichts unternimmt, sondern die Anzeigenden oft selbst verdächtigt. Die Hilfsorganisation »ReachOut« meldet einen massiven Anstieg im Jahre 2011 auf 158 dokumentierte rassistische Angriffe in Berlin. RechtsanwältInnen berichten von einer Fortsetzung des Problems auf der Ebene der Justiz. Das Recht schafft in vielen Bereichen einen Rahmen, der von Polizei und Justiz bewusst oder unbewusst rassistisch ausgefüllt wird; die Feindbilder »Islam« und »Terrorismus« sowie das Schüren von Überfremdungsängsten in Politik und Massenmedien lassen dies als gerechtfertigt erscheinen.

Wir wollen in der Veranstaltung, die anknüpft an die Veranstaltungen zum Thema »Polizeigewalt außer Kontrolle?« den Fragen nachgehen:

- sind dies bedauerliche Einzelfälle oder Ausdruck der in wissenschaftlichen Studien (zuletzt Heitmeyer 2011) belegten weit verbreiteten rassistischen Einstellung in der Mitte der Gesellschaft?

- was bedeutet Rassismus in diesem Zusammenhang?

- sind nicht auch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (zum Beispiel für verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei in sogenannten Problemgebieten) von einem »institutionellen Rassismus« geprägt, der internationalen Rechtsstandards widerspricht (UN-Antirassismuskonvention von 1966)?

- was können die Betroffenen dagegen tun?

- welche Forderungen sollen aufgestellt, welche Konsequenzen gezogen werden?

Diese Probleme sollen zusammen mit den Betroffenen und ihren Organisationen, ExpertInnen, RechtsanwältInnen und Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen diskutiert werden.


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2012-04-13 Zeit zu handeln! Antifa-Demo in Neukölln
UserReachOut 11.04.2012, 16:34 Uhr
 Aktuelles
Es bleibt dabei: Zeit zu Handeln!

+++ Antifa-Demo: 13.04. 17:30 Uhr U-Bhf Lipschitzallee +++ Neuköllner Nazis versuchen Ablenkungsmanöver +++ Antifaschistische Mobilisierung geht weiter +++ Vorfeldveranstaltungen voller Erfolg

Antifaschistische Gruppen mobilisieren seit Wochen für den 13.04. zu einer Demonstration nach Südneukölln. Diese richtet sich gegen die Neonazistrukturen im Süden des Bezirks und ihre Protagonist_innen. Immer wieder hatten Antifaschist_innen auf das Problem mit Neonazis in Neukölln hingewiesen. Insbesondere in den südlichen Ortsteilen ist bereits seit den 1980er Jahren eine vorwiegend subkulturell geprägte Neonaziszene zu beobachten. Im Laufe der Jahre hat sich der Habitus hin zu dem der „Autonomen Nationalisten“ gewandelt. Das Problem bleibt dasselbe. Südneukölln ist einer der Schwerpunkte der aktionsorientierten Neonaziszene, die dortigen Strukturen und ihre Akteuer_innen sind fest integriert mit dem unter dem Label „NW-Berlin“ stadtweit agierenden Neonazinetzwerk. An ihren Versuchen den „Mythos Rudow“ aufrecht zu erhalten, halten sie dennoch fest. Obwohl dieser Mythos durch antifaschistische und zivilgesellschaftliche Intervention längst nicht mehr besteht, beanspruchen die Neonazis den Süden Neuköllns durch massive Propagandaaktionen sowie Übergriffe und Drohungen gegen Migrant_innen und als „alternativ“ wahrgenommen Menschen als Raum für sich. Seit dem Jahr 2009 kommt es im Bezirk zudem immer wieder zu neonazistischen Angriffen auf linke Einrichtungen, so wurde die Kinder- und Jugendeinrichtung „Anton-Schmaus Haus“ der „Falken“ am U-Bahnhof Britz-Süd im vergangenen Jahr bereits zwei Mal Ziel von Brandanschlägen.


Diesen Zuständen entgegenzutreten ist das Ziel der antifaschistischen Kampagne „Zeit zu Handeln“, die den Nazis mehr als nur einen schlechten Frühlingsanfang bereiten will. Das Bündnis „Neukölln gegen Nazis“, das ebenfalls zu der antifaschistischen Demo mobilisiert, legt gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur_innen den Fokus auf die Sensibilisierung und Aktivierung der Menschen vor Ort, um Plattformen zu schaffen, auf denen sich Engagierte austauschen und vernetzen können. Bei einer mit mehr als 80 Gästen außerordentlich gut besuchten Diskussionsveranstaltung am U-Bahnhof Lipschitzallee gelegenen Gemeinschaftshaus Gropiusstadt wurden nicht nur die Strukturen Neuköllner Neonazis vorgestellt, Kritik an der Untätigkeit der Ermittlungsbehörden von Betroffenen von Neonazigewalt geübt, sondern auch gemeinsam über Lösungsansätze debattiert. Die Organisator_innen der Demo haben die Route dabei bewusst so gelegt, dass sie durch ein Gebiet führt, indem die Rudower Neonazis wohnen und aktiv sind, um dort die Menschen aufzurütteln und antifaschistische Präsenz sichtbar zu machen.


Antifaschistische Präsenz: Sie ist bitter notwendig


Dass antifaschistisches und antirassistisches Engagement insbesondere auch in Neukölln notwendig ist und bleibt, lässt sich an vielen Vorfällen belegen. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde die Sehitilik- Moschee am Columbiadamm mit Farbbeuteln beworfen. Am Tor der Moschee hinterlassene „Ostergrüße“ sowie das Bild eines Schweins lassen an der rassistischen Motivation der Täter_innen keinen Zweifel. Noch nicht abschließend geklärt und von einer völlig anderen Dimension ist der kaltblütige Mord an einem jungen Mann am Krankenhaus Neukölln in Britz. Ein Mann in schwarzen Kapuzen trat Mittwochnacht an eine Gruppe junger Migrant_innen heran und eröffnete das Feuer. Ein 22-jähriger starb, zwei 16- und 17 jährige Begleiter wurden schwer verletzt. Die Spekulationen in der Presse schießen ins Kraut, die Polizei hält sich derweil sehr bedeckt. Vor dem Hintergrund der rassistischen Mordserie des NSU, den auch antifaschistische Gruppen über ein Jahrzehnt nicht in einen politischen Kontext einzuordnen vermochten, gilt es für Antifaschist_innen in Solidarität mit den von Rassismus Betroffenen die Finger in die Wunde zu legen, die Ermittlungen kritisch zu begleiten und Aufklärung zu fordern. Nur so kann eine erneute rassistische Umdeutung der Hintergründe der Tat von vornherein begegnet werden


„Getroffene Hunde bellen…“ – Wir machen weiter!


Dass die antifaschistischen Aktivitäten der letzten Wochen und insbesondere die geplante Demonstration mitten durch ihre vermeintliche „Homezone“ ihre Wirkung auf die Neuköllner Neonaziszene nicht verfehlt haben, zeigt ihre nervöse Reaktion die sich in den hektischen Aktivitäten der letzten Tage äußert. Am Sonntag tauchte auf dem Internetportal „NW-Berlin“ und einer weiteren Neuköllner Neonaziseite eine Ankündigung für einen Aufmarsch, zeitgleich zur geplanten Antifa-Demo am Freitag, unter dem rassistischen Motto „Zeit zu Handeln – Kriminelle Ausländer raus!“ auf. Vom zentralen Internetportal der Berliner Neonaziszene war der Aufruf, der im üblichen kruden Schlagwörtermix den Bogen von der „Zerstörung der deutschen Sprache“ zur Entwicklung der Benzinpreises zu schlagen versucht, nach wenigen Stunden wieder verschwunden. Die Mobilisierung ging über die sozialen Netzwerke und weitere Kanäle jedoch weiter.

Heute tauchte die Ankündigung auf diversen Neuköllner und Berliner Neonaziseiten wieder auf. Die Polizei bestätigte am Nachmittag, dass eine Neonazi-Anmeldung für den U-Bahnhof Blaschkoallee eingegangen ist und geprüft werde. Doch offensichtlich haben die Neonazis Probleme einen geeigneten Ort zu finden und sind von ihrem Plan schon wieder abgerückt. Nicht nur das Motto spricht dafür, dass es um ein gezieltes Ablenkungsmanöver handelt, um die antifaschistische Mobilisierung zu schwächen. Dieser Versuch darf und wird nicht aufgehen. Wir rufen euch umso mehr auf, gehen wir am Freitag gemeinsam dorthin, wo es den Nazis weh tut und setzen wir eigene Akzente. Die Nazis lassen wir selbstverständlich nicht unbeobachtet und versorgen euch mit aktuellen Informationen. Auf der Demo seid ihr also in jedem Fall richtig!
Wir empfehlen eine geschlossene Anreise in Gruppen. Die Demo wird pünktlich starten!


Ein Infoupdate zur aktuellen Lage und zur Demonstration gibt es am Donnerstag, den 12.04. ab 20:00 Uhr im Projektraum H48. Im Anschluss wird im Rahmen der Veranstaltungsreihe zur Befreiung Neuköllns der Film „Ich war 19“ gezeigt.


Zeit zu Handeln! Keine Homezone für Nazis und Rassist_innen!
Antifaschistische Demonstration: 13.04.12 | 17:30 Uhr | U-Bhf Lipschitzallee (U7)


http://zeitzuhandeln.antifa.cc/

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2012-04-04 Diskussionsveranstaltung: „Kein Platz für Neonazis in Neukölln!“
UserReachOut 27.03.2012, 16:32 Uhr
 Aktuelles Seit August 2009 kommt es in Neukölln immer wieder zu Anschlägen auf alternative Einrichtungen und Drohungen gegen antifaschistisch Engagierte. Zwei Mal verübten mutmaßliche Neonazis im letzen Jahr Brandanschläge auf die Kinder-und Jugendeinrichtung „Anton-Schmaus Haus“ der „Falken“ im Stadtteil Britz. Das Haus wurde dabei so schwer beschädigt, dass es noch immer nicht wiedereröffnet werden konnte. In keinem der Fälle konnte die Polizei bisher Täter_innen ermitteln. Gemeinsam haben die betroffenen Einrichtungen und Privatpersonen, dass ihre Anschriften und/oder Namen zuvor, teilweise mit Fotos, auf den Internetseiten des auch in Neukölln aktiven Neonazinetzwerkes „Nationaler Widerstand Berlin“ in so genannten Anti-Antifa Listen veröffentlicht worden waren. Die Nennung wird dabei verbunden mit der Aufforderung diese anzugreifen. Obwohl antifaschistische Initiativen und zivilgesellschaftliche Institutionen seit geraumer Zeit die Verantwortlichen hinter diesen Interportalen öffentlichen benennen und die Abschaltung der Seiten fordern, sind die mit Gewaltaufrufen versehenden Listen noch immer im Internet zu finden. Viele Betroffene rechter Gewalt fühlen sich indes von Polizei und Behörden allein gelassen. Bei der Veranstaltung soll ein Blick auf die Aktivitäten des „Nationalen Widerstands“ in Neukölln und den gesellschaftlichen Umgang damit geworfen und mögliche Handlungsperspektiven diskutiert werden.

Es sprechen:
• Mirjam Blumenthal (SJD- Die Falken Neukölln)
• Frank Metzger (Apabiz e.V.- Antifaschistisches Pressearchiv- und Bildungszentrum)
• Helga Seyb (ReachOut –Opferberatung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus)
• Vertreter_in des MBR (Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin)
• Außerdem wird ein_e Vertreter_in der Kampagne „Neukölln gegen Nazis“ über eine geplante Demonstration gegen Neonazistrukturen in Neukölln informieren, die am 13.04. in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes starten wird.

4. April 2012 | 19:00 Uhr |
Gemeinschaftshaus Gropiusstadt (Bat-Yam Platz 1 | U-Bhf. Lipschitzallee)


Eine Veranstaltung von „Neukölln gegen Nazis!“ unterstützt von:
Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Falken Neukölln und Jusos Neukölln

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Weitere Informationen:
http://neukoelln.blogsport.de/ und http://zeitzuhandeln.antifa.cc/






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2012-03-26 Aussstellungseröffnung: "Berliner Tatorte" im Zentrum für Demokratie in Schöneweide
UserReachOut 20.03.2012, 17:13 Uhr
 Aktuelles *Das Problem heißt Rassismus!*

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*Berliner Tatorte*

*Dokumente rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt*

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*26. März 2012 | 18 Uhr*

*Ausstellungseröffnung*

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Seit 2002 dokumentiert "ReachOut - Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus" gewalttätige Angriffe mit rechtem, rassistischem und antisemitischem Hintergrund in einer berlinweiten "Chronik". Jörg Möller fotografiert diese Tatorte. Gegenübergestellt mit den Meldungen aus der Chronik entsteht das mögliche Szenario ausschließlich in der Phantasie der Betrachter_innen. Wir sehen in jeder dieser Schwarz/Weiß-Fotografien Orte unseres Alltags. Wir wissen aber, dass es Tatorte sind, die wir sehen. Hier geschah Unmenschliches und kann jederzeit wieder geschehen.

Die Ausstellung ist ein Appell, nicht wegzuschauen, sich einzumischen und Hilfe zu holen, wenn Andere bedroht und angegriffen werden.

*Die Ausstellungseröffnung findet im Zentrum für Demokratie Treptow-Köpenick (ZfD) beim Michael-Brückner-Haus statt.*

*Michael-Brückner-Str. 1/ Spreestraße, direkt gegenüber S-Bhf. Schöneweide*

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*Die Ausstellung "Berliner Tatorte -- Dokumente rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt" kann bis zum 25. Mai kann montags bis donnerstags (11-16 Uhr) sowie nach Voranmeldung besichtigt werden.*




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2012-03-21 Pressemitteilung zum internationalen Tag gegen Rassismus
UserReachOut 21.03.2012, 11:44 Uhr
 Aktuelles Am 21. März 1960 schossen Polizist_innen im südafrikanischen Sharpeville während einer friedlichen Demonstration gegen die Passgesetze des Apartheidregimes in die Menge und töteten 69 Menschen. Über 180 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Daran erinnert der Tag gegen Rassismus.

Mehr als ein halbes Jahrhundert später leben wir hier in Deutschland immer noch in einer Gesellschaft, in der Rassismus alltäglich ist. Seit 1990 sind in Deutschland Hunderte von Menschen durch rechtsextremistisch und rassistisch motivierte Gewalt ums Leben gekommen. Doch bis heute werden die meisten Todesopfer rassistischer Gewalt von der Bundesregierung nicht anerkannt.

13 Jahre lang konnten in Deutschland rechtsextreme Rassist_innen der »Zwickauer Zelle« Menschen töten, ohne dass sie gestoppt wurden und obwohl der Geheimdienst der BRD davon wusste. Jahrelang hat die Polizei bei ihren Ermittlungen einen rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund ausgeschlossen und stattdessen von »Bandenkriegen« und Ausländerkriminalität« gesprochen, was zur Folge hatte, dass die Angehörigen der Ermordeten zusätzlich zu ihrer Trauer mit Verleumdungen und polizeilichen Ermittlungen umgehen mussten.

Allein in Berlin zählte die Opferberatungsstelle ReachOut im vergangenen Jahr 158 rechtsextremistisch, rassistisch, homophob und antisemitisch motivierte Gewalttaten, bei denen mindestens 230 Menschen verletzt, gejagt und bedroht wurden. In vielen Fällen werden von Seiten der Polizei rassistische Tatmotive nicht in Erwägung gezogen und den Betroffenen ihre Erfahrungen abgesprochen.

Neben der Verharmlosung rassistischer Gewalttaten durch die Behörden wird in der medialen Berichterstattung auch gern übersehen, dass Rassismus in der deutschen Gesellschaft strukturell und institutionell fest verankert ist. Rassismus wird meist als Problem von irregeleiteten rechtsextremen Einzeltäter_innen begriffen. Aber Rassismus ist kein »Randgruppenphänomen«, Rassismus kommt aus der »Mitte der Gesellschaft«.

Repräsentative Umfragen stellen seit Jahren eine signifikante Zunahme antidemokratischer und rassistischer Einstellungen – v.a. gegenüber Muslim_innen – fest. In den letzten Wochen wurden in Berlin rassistische Drohbriefe an islamische und jüdische Gemeinden geschickt, vor wenigen Tagen erst an die Türkische Gemeinde.

Ebenfalls erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass in Bayern die Deutsche Polizeigewerkschaft einen Kalender mit rassistischen Karikaturen veröffentlichte. Als Reaktion auf Kritik spricht der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft von einem Kalender, der »in humoristischer Weise den Sprachgebrauch und Alltag von Polizistinnen und Polizisten karikiert«.

Dieser in der deutschen Gesellschaft strukturell verankerte Rassismus äußert sich darüber hinaus in Ausgrenzungen und Diskriminierungen im Bildungssystem, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und in der Verweigerung von Dienstleistungen.

Rassismus kommt überall in der Gesellschaft vor, auch innerhalb lesbisch-schwulen-queeren Szenen. Auch in LSBT-Szenen werden Menschen rassistisch ausgegrenzt. Sei es durch rassistische Sprüche auf Veranstaltungen, durch Türpolitiken, durch Übergriffe in Beratungs- und Therapiekontexten oder durch »wissenschaftliche« Forschung.

Insbesondere in den letzten Jahren wird in der öffentlichen Debatte Homophobie gegen Rassismus ausgespielt. Es wird der Anschein erweckt, dass weiße Lesben und Schwule von »homophoben Migranten« bedroht sind und dass es das freie, moderne Europa gegen konservative, rückschrittliche Traditionalisten zu verteidigen gilt. Homophobie wird zu einem Problem der »Anderen« gemacht. Dadurch wird verschleiert, dass Homophobie ebenso wie Rassismus ein gesamtgesellschaftliches, strukturell angelegtes Diskriminierungsverhältnis ist.


Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Diskriminierungsverhältnis und hat viele Formen.

Rassismus muss konsequent benannt und verurteilt werden.

Weiße Menschen, die im Machtverhältnis Rassismus privilegiert sind, müssen sich mit ihren eigenen Rassismen auseinandersetzen, damit sich eine
diskriminierungsfreiere Gesellschaft etablieren kann.

Rassismus muss als Diskriminierungsverhältnis in seiner Wechselwirkung mit anderen Diskriminierungsverhältnissen, wie Homophobie, Transphobie, Sexismus, Ableism (Diskriminierung aufgrund von Behinderung/Beeinträchtigung), Altersdiskriminierung und Klassismus (Diskriminierung aufgrund von sozialem Status) verstanden und angegangen werden.

Rassismus können wir nur gemeinsam überwinden.

Das Netzwerk »Diskriminierungsfreie Szenen« beteiligt sich an der Aktion 5 vor 12 des TBB und wird am Mittwoch ab 11 Uhr am U-Bhf Kottbusser Tor vorm Südblock ein Zeichen gegen Rassismus setzen! Kommt vorbei, schließt euch an!


Mitglieder im Netzwerk und Mitunterzeichner_innen sind u.a.:

GLADT, LesMigraS, BEGINE, 4. Frauenhaus Berlin, [moskito], Seitenwechsel, Südblock, Tante Horst, TrIQ, Schwulenberatung Berlin, quEAR! – Das trans*tonale Ohrenfest, Sonntags-Club, Jugendnetzwerk Lambda, Möbel Olfe, SO36, SilverFuture, SchwuZ, ReachOut, KUB u.v.m.


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2012-03-07 Prozessankündigung
UserReachOut 06.03.2012, 15:34 Uhr
 Aktuelles Arbeitsalltag: Rassistische Polizeikontrollen

Berlin, 06.03.2012: Während die Gewerkschaft der Polizei aufgrund ihrer kolonial-rassistischen, sexistischen und homophoben Kalender ins Gerede kommt, wird Abasi O.* morgen in einem Berliner Amtsgericht der Prozess gemacht. Zwei Polizeibeamte klagen ihn der Beleidigung an. Sie fühlen sich in ihrer "Ehre verletzt", weil Abasi O.* eine von ihnen durchgeführte Personenkontrolle als rassistisch bezeichnet hatte. Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und der Migrationsrat Berlin Brandenburg rufen zur Prozessbeobachtung auf:

Prozesstermin: Mittwoch, 07.März 2012
Zeit: 12:30 Uhr
Ort: Amtsgericht, Kirchstr. 6, 10557 Berlin
Raum: 4104


"Zum Aufgabenbereich der Polizei gehören Personenkontrollen zur Vorbeugung möglicher Ordnungswidrigkeiten. Hierzu gehören Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz oder Beteubungsmittelgesetz. Diese Verstöße werden einer schwarzen Hautfarbe oder bestimmten, angenommenen Herkunft zugeordnet, weshalb die Polizei in ihrem Arbeitsalltag vor allem Schwarze Menschen und People of Color kontrolliert.", so Angelina Weinbender, vom Migrationsrat und erklärt weiter: "Wenn jedoch die Hautfarbe, Herkunft oder Religion eines Menschen als Verdachts- und Handlungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen ausreichend sind, dann haben wir es mit schwerwiegenden rassistischen Verstößen gegen das Grundgesetz zu tun."

"Würde Deutschland seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen, dann stünde morgen nicht Abasi O.* vor Gericht", sagt Biplab Basu, von KOP, "vielmehr müssten die beiden Polizeibeamten den Beweis erbringen, dass ihr handeln nicht rassistisch war."

Die zahlreichen zustimmenden Reaktionen der Öffentlichkeit auf die rassistischen Polizeikalender zeigen, dass Polizist_innen nicht rassistischer als andere Menschen sind. Sie sind jedoch im Unterschied zu anderen Menschen dazu legitimiert, Gewalt auszuüben. Ihre Arbeit bedarf daher nicht nur einer besonders strengen Kontrolle und Beobachtung, sondern auch konsequenter Sanktionen. Dabei sollten die Innenpolitiker_innen klare Zeichen setzen und spürbare Maßnahmen ergreifen, um die "Bewältigung des Arbeitsalltags", wie sie im Polizeikalender dargestellt ist, angemessen zu ahnden:

Weitere Informationen zum Prozess gegen Abasi O.* entnehmen Sie bitte unserer Pressemitteilung vom 01.03.2012 und der Chronik rassistischer Polizeigewalt in Berlin.

Ansprechpartner_innen:

Angelina Weinbender
Migrationsrat Berlin Brandenburg e. V.
Oranienstr. 34, 10999 Berlin
Tel.: +49(30) 616 587 55
E-Mail: info@mrbb.de

Biplab Basu
Reach Out/ Ariba e.V. & KOP
Tel.: 030/ 695 683 44
E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de


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Reachout ist ein Projekt von ARIBA e.V. und wird gefördert durch das Berliner "Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" und im Rahmen des Bundesprogramms "Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus".