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Thema: Presseschau

In der Rubrik 'Presseschau' sind Presseberichte dokumentiert, in denen ReachOut erwähnt wird, und Beiträge von Mitarbeiterinnen von ReachOut:

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2008-12-12 Seit 1990 mindestens 136 Todesopfer rechter Gewalt
UserReachOut 15.12.2008, 14:56 Uhr
Presseschau Berliner Zeitung
Die Welt

Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt haben seit 1990 mindestens 136 Todesopfer rechter und rassistischer Gewalt in Deutschland gezählt. Dagegen habe die Bundesregierung zuletzt 40 Tötungsdelikte mit rechtem Hintergrund genannt, kritisierte die Potsdamer Beratungsstelle «Opferperspektive» am Freitag. «Mit den jetzt veröffentlichten Zahlen der Bundesregierung wird die tödliche Dimension von Rechtsextremismus und Rassismus weiter verharmlost«, heißt es in einer Erklärung der Projekte aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. DPA

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2008-12-12 Schon 5 Nazimorde 2008? Aber die Bundesregierung schaut weg
UserReachOut 15.12.2008, 15:19 Uhr
Presseschau mut-gegen-rechte-gewalt.de

Nun ist es amtlich - nur nicht in der offiziellen Statistik: Für den Mord an einem Obdachlosen in Templin im Juli 2008 kommen zwei Rechtsextreme vor Gericht. Doch dies ist nicht der einzige Mord in diesem Jahr, der Neonazis zugeschrieben werden kann. In vier weiteren Fällen wird ermittelt. In Magdeburg begann soeben ein Prozess. Grotesk: Die Bundesregierung hat diese Taten bislang nicht als rechtsextrem oder rassistisch motiviert erfasst.

"Nur" 40 rechtsextrem motivierte Morde soll es seit der Wiedervereinigung gegeben haben, hat die Bundesregierung im Dezember 2008 auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Petra Pau mitgeteilt, gar keinen mehr seit 2005. Eine Augenwischerei. Denn die Bundesregierung zählt offiziell nur Taten in dieser Rubrik, die als vorsätzlich politisch motiviert gelten, beispielsweise ein gezielter Brandanschlag auf ein Wohnhaus. Durch den Rost fallen bei dieser Zählweise aber Gewalttaten, die mit einem rechstextrem und rassistisch geprägten Hintergrund erfolgt sind, also Menschen durchaus rein zufällig zu Opfern rechtsextrem oder rassistisch eingestellter Täter wurden, weil sie in deren Feindbildvorstellungen passten oder ihnen als minderwertig und nicht lebenswert erschienen sind, wie zum Beispiel Obdachlose.

Auch die bundesdeutschen Opferberatungsstellen kritisieren das in einer Erklärung scharf: "Mit den jetzt veröffentlichten Zahlen der Bundesregierung wird die tödliche Dimension von Rechtsextremismus und Rassismus weiter verharmlost", heißt es in einer Erklärung der Projekte aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Sie haben seit 1990 "mindestens 136" rechtsextrem und rassistisch motivierte Tötungsdelikte gezählt.

Nach der Zählung von MUT und der Amadeu Antonio Stiftung zählen allein 5 Todesfälle in diesem Jahr zu dieser Kategorie, sie werden in der offiziellen Statistik der Bundesregierung aber gar nicht erst erfasst. In unserer Zählung sind dies mittlerweile die Fälle 138 bis 142, nachfolgend die Beschreibungen, warum:

So müssen sich nach dem gewaltsamen Tod eines 55-Jährigen in Templin demnächst ein 19- sowie ein 22-jähriger Tatverdächtiger des Vorwurfs gemeinschaftlichen Mordes vor dem Landgericht in Neuruppin stellen, wie die zuständige Staatsanwaltschaft am Donnerstag, dem 27.11.2008 erklärte. Den jungen Leuten wird vorgeworfen, den Mann am 22. Juli aus niederen Beweggründen grausam erschlagen zu haben. Das Tatmotiv gründe in rechtsextremer Gesinnung, betonte die Staatsanwaltschaft.

Die beiden Männer hätten sich über ihr für minderwertig erachtetes Opfer erhaben gefühlt. Der 19-jährige Angeklagte muss sich zudem wegen „Sieg Heil“-Rufen und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Der Bürgermeister der Stadt hatte nach der Tat zunächst negiert, dass es eine rechtsextreme Szene in Templin gebe. Erst nach und nach sah er ein, dass es vor Ort doch ein Problem gibt. Dabei wurden zuvor bereits zehn Gewalttaten von Neonazis in Templin registriert und Brandenburgs Verfassungsschutz hatte die rechtsextreme Szene vor Ort auf etwa 80 Mitglieder geschätzt, darunter etwa 30 gewaltbereite Nazis. Ende August nahmen rund 400 Bürger der Stadt an einem Gedenkkonzert für das Opfer teil.

Beide Tatverdächtige sitzen in Untersuchungshaft und sind nach Angaben der Anklagebehörde bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Sie sollen die Tat begangen haben, nachdem ihre Restfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden war.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Vorgehen der Verdächtigen als menschenverachtend und äußerst brutal. Das Opfer erlag tödlichen Kopfverletzungen. Der Tischler soll zuvor Insolvenz angemeldet und in seiner ehemaligen Werkstatt übernachtet haben, wo sich auch die Gewalttat ereignete. 2002 war im etwa 35 Kilometer entfernten uckermärkischen Potzlow ein 16-Jähriger von zwei Rechtsextremisten in einem Schweinestall bestialisch zu Tode gequält und anschließend in einer Jauchegrube versenkt worden.

Prozessbeginn gegen Neonazi in Magdeburg

Ein weiteres Verfahren gegen einen Rechtsextremen wegen "Totschlags" begann am 5. Dezember in Magdeburg - unter Ausschluss der Öffentlichkeit Die Tat hatte sich nach einem Discobesuch in Magdeburg zugetragen. Dem angeklagten Bastian O. (geb. im November 1987) wird vorgeworfen, den gleichaltrigen Rick L. am 16. August 2008 nach einem Besuch der Diskothek "Fun Park" nahe des Gewerbegebietes "Bördepark" in Magdeburg zu Tode geprügelt haben.

Laut einem Prozessbericht von Miteinander e.V. erschien der Angeklagte in einer „Thor Steinar“-Kapuzenjacke vor Gericht und nahm die Verlesung der Anklageschrift gleichgültig auf. In ihrer Anklageschrift wies die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf die Zugehörigkeit des Angeklagten zur rechtsextremen Szene hin. Ferner habe er sich an dem besagten Abend entsprechend gekleidet, bevor er mit Freunden die Diskothek aufsuchte. So habe er ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift „Inferno“ und Springerstiefel getragen. Auf seiner Jacke habe in Frakturschrift der Schriftzug „Magdeburg“ gestanden. Zudem soll er Handschuhe bei sich getragen haben, die an den Knöcheln verstärkt waren.

Als "Hobby-Nazi" beschimpft

Gegen 4.30 Uhr soll Bastian O. die Diskothek verlassen haben und auf den Heimweg an der Bushaltestelle „Pallasweg“ im Magdeburger Stadtteil Reform auf sein späteres Opfer getroffen sein. Die an ihn gerichtete Frage nach einer Zigarette habe Rick L. sinngemäß mit den Worten beantwortet, ein Hobby-Nazi bekäme von ihm keine Zigarette. Daraufhin sei der Angeklagte so in Wut geraten, dass er sich die Handschuhe angezogen und mit der Faust gegen den Kopf des Opfers geschlagen habe, so dass dieser zu Boden fiel. Im Anschluss habe Bastian O. mit seinen Springerstiefeln gezielt gegen Kopf, Bauch und Genitalbereich getreten. Als Rick L. sich nicht mehr regte, habe der Angeklagte die Wertsachen des Opfers an sich genommen. Rick L. verstarb noch am Tatort durch das Einatmen seines eigenen Blutes.

MUT hatte am 2.9. über diesen Fall mit Bezug auf den SPIEGEL vom 1.9. als Quelle berichtet:

"In Magdeburg wurde am 17. August der 20-jährige Kunststudent Rick L. getötet, nach Stand der Ermittlungen von einem 20järigen Neonazi namens Bastian O.. Er gilt laut SPIEGEL als "Größe in der Neonaziszene" und auf seinem Oberschenkel prange laut Staatsanwaltschaft ein Hakenkreuz. Seine Einraumwohnung im Magdeburger Statdteil Leipziger Straße sei regelmäßiger Treffpunkt randalierender Neonazis gewesen und Bastian O. einschlägig vorbestraft. Im Februar 2006 habe er bereits einen Studenten aus Togo brutal zusammengeschlagen und schließlich einen Hund auf ihn gehetzt. Mit dem liberal eingestellten Studenten sei er zuvor bereits in der Großraum-Diskothek, dem "Funpark" aneinander geraten, der Student habe ihn dort als Nazi beschimpft. Für Rick L. war dies offenbar sein Todesurteil, er wurde auf dem Nachhauseweg vor einem Gebüsch umgebracht. In der Wohnung des Tatverdächtigen Bastian O. seien anschließend Gegenstände des Ermordeten gefunden worden, ebenso fanden sich DNA-Spuren des Getöteten an der Kleidung des Verhafteten. Doch für die Lokalpresse, so berichtet der SPIEGEL, sei der Fall kaum der Rede wert gewesen - nur ein "Disco-Mord", mehr nicht. Auch die zuständigen Behörden schwiegen sich aus."

Eine neonazistische Motivation scheint nun mit berücksichtigt zu werden. Da laut Ermittlern O. sein Opfer auch noch bestohlen haben soll, lautet die Anklage auf auf Totschlag (§ 212 StGB) und Diebstahl (§ 242 StGB). Der Angeklagte befindet sich seit 18. August 2008 in Untersuchungshaft. Er war zur Tatzeit Heranwachsender (18 bis 20 Jahre), daher muss das Gericht im Fall einer Verurteilung, prüfen, ob Erwachsenenstrafrecht (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Jugendstrafrecht (Jugendstrafe bis zu 10 Jahren) anzuwenden ist.

Mindestens drei weitere Morde durch Neonazis in 2008?

Ähnlich beiläufig behandelt wurde eine Woche nach dem Magdeburger Totschlagsfall ein weiterer Mord, der sich keine 50 Kilometer entfernt, in Bernburg (auch Sachsen-Anhalt) ereignete. Dort wurde am 24. August der 18jährige Marcel W. ermordet aufgefunden. Unter erheblichem Tatverdacht steht der 19jährige Neonazi David B., gegen den W. in der Folgewoche vor Gericht aussagen sollte. Doch da war er bereits tot - getötet durch zahlreiche Messerstiche, die dem Opfer zugefügt wurden - aus ungeklärten Umständen in der Wohnung des Täters. Opfer und vermeintlicher Täter seien zuvor in einer Discothek, dem "Bernabeum" gesichtet worden, recherchierte ebenfalls der SPIEGEL.

Laut der Zeitschrift würden Freunde vermuten, Marcel W. habe sich vom Täter bequatschen lassen, ihm nach Hause zu folgen, "zum saufen oder so". Der Tatverdächtige tische natürlich eine andere Geschichte auf, Marcel W. sei bei ihm eingebrochen und er habe in Notwehr zugestochen. Doch diese Schilderung scheint den Ermittlern relativ unwahrscheinlich zu sein und gilt als Schutzbehauptung des zur Tatzeit angetrunkenen Hauptverdächtigen. Er, David B., habe sein Opfer schon häufiger attackiert, zuletzt massiv am 20. November 2007. Marcel habe seitdem "panische Angst" vor dem Neonazi gehabt, berichtete eine Freundin dem SPIEGEL-Reporter Sven Röbel.

Dennoch sei wahrscheinlich, dass dieser Fall nur als Gewaltdelikt zwischen alkoholisierten Jugendlichen in die Polizeistatistik eingeht, obwohl David B. bereits als rechtsextremer Gewalttäter polizeilich erfasst sei. Auch trage er mehrere rechtsradikale Tätowierungen und sei als Mitdemonstrant des rechtsextremen "nationalen Widerstands" aufgefallen. Aber sogar Sachsen-Anhalts Innenministerium habe zunächst keine Ahnung von dem Fall gehabt, was der SPIEGEL wie folgt als unfassbar kommentierte:

"Dabei ist die kriminalstatistische Frage, ob die Tötungen von Bernburg und Magdeburg unmittelbar politisch motiviert waren, unerheblich. Fakt ist, dass sich die beiden Tatverdächtigen in einem rechtsradikalen Milieu bewegten, in dem Menschenleben, vorzugsweise die von "Schwächreren", nicht viel zählen und in dem eine unfassbare Verrohung jeden Tag Opfer fordern kann. Sowohl Bastian O. als auch David B. werden von bekannten als "tickende Zeitbomben" beschrieben, bei denen es "nur eine Frage der Zeit" gewesen sei, "bis mal was passiert". Entschärft hat sie keiner."

Weiterer Mordfall in Berlin

Die beiden Taten aus Magdeburg und Bernburg gehen nach Stand der Dinge als rechtsextrem motivierte Morde Nummer 140 und 141 in die Gewaltchronik von Todesfällen seit der deutschen Wiedervereinigung ein. Nur kurze Zeit zuvor ereignete sich Mordfall Nummer 139. Das Opfer: Der 20-jährige Cha Dong N. in Berlin.

Wie der Informationsdienst für Migranten und Flüchtlinge karawane.org zusammenfasst, tötete am 6.8. ein 35-jähriger Deutscher namens Tino W. in der Marchwitza Straße in Berlin-Marzahn den Vietnamesen „Cha Dong N.", der sich illegal in Deutschland aufgehalten habe:

"Gegen 10.15 Uhr griff der Mörder den Zigarettenhändler vor einem Supermarkt an, informierte die Polizei, dass er einen „vietnamesischen Zigarettenhändler" festhalte und fragte laut Berliner Morgenpost: „Regelt ihr das oder muss ich das selbst erledigen?". Nach Zeugenaussagen hatte er den Händler zuvor beraubt, woraufhin sich dieser zur Wehr setzte. Noch bevor der gerufene Streifenwagen eintraf, stach W. mit einem Messer auf den zwanzigjährigen „Cha Dong N." ein, welcher wenige Stunden später seinen Verletzungen während der Notoperation in einer Berliner Klinik erlag. In den vergangenen Monaten lebte Cha zusammen mit einer schwangeren, jungen Frau in einem Treptower Wohnheim. In der Vergangenheit äußerte der Täter regelmäßig gegenüber Bekannten, dass „diese Fidschis" endlich verschwinden sollen und kündigte mehrfach an, „selbst etwas dagegen zu unternehmen, wenn die Behörden schon nichts tun würden".

Späte Nachmeldung eines Mordes in Dessau-Roßlau

Einen weiteren bedrückenden Mord-Fall im Zeichen rassistischer Menschenverachtung meldete am 14.11. die Dessauer Staatsanwaltschaft. Die Tat ereignete sich bereits am 1. August. 2008. Erst jetzt wurden zwei Männer angeklagt. Die beiden sollen in den Nachtstunden des 1. August vor dem Hauptbahnhof Dessau ohne jeden erkennbaren Anlass einen 50-jährigen Wohnungslosen aus Halle angegriffen, geschlagen und getötet haben, wie das Landgericht Dessau-Roßlau am 14. November verkündete. Der 23-jährige Angeklagte soll zudem einen Papierkorb aus Metall mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf und den Rumpf des Opfers geschlagen haben, bis es kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Ein Zeuge verständigte die Polizei, die die Angeklagten festnahm. An ihrer Bekleidung fanden sich Blutspuren. Das Opfer starb unmittelbar am Tatort an Herz- und Lungenquetschungen.

Der 23-Jährige aus Güterglück und der 34 Jahre alte Angeklagte aus Dessau-Roßlau, die zur Tatzeit unter erheblichem Alkoholeinfluss standen und sich gegenseitig der Tat bezichtigen, sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Sie haben den Angaben zufolge in der Vergangenheit bereits mehrfach Gewaltdelikte begangen. Ihr Opfer war augenscheinlich für sie einfach ein minderwertiger Mensch. Eine typische Nazitat.

Der 142. Mord?

Es wäre der 142. rechtsextrem bzw. rassistisch motivierte Mord in Deutschland seit der Wiedervereinigung. Dazu kommen zahlreiche Mordversuche. Diese Zählung von Initiativen wie den Opferberatungsstellen und der Amadeu antonio Stiftung kann die Bundesregierung freilich nicht mitvollziehen - sie listet nur gezielt politisch motivierte Tötungsdelikte auf und kommt neuerdings auf nur noch 40 Nazimorde, weil es für sie Taten nicht relevant sind, in denen Rassismus nicht vordergründig, sondern nur hintergründig eine Rolle gespielt hat. Wie gesagt: auch die in diesem Artikel aufgelisteten Fälle tauchen daher in der regierungsamtlichen Statistik nicht auf. Ein Selbstbetrug.

In diesem Zusammenhang erinnern die Opfer-Beratungsstellen daran, "dass Bund und Länder schon 2001 zugesichert haben", alle Tötungsdelikte mit mutmaßlich rechtem Hintergrund seit 1990 anhand der seit 2001 bundesweit gültigen Kriterien für 'politisch rechts motivierte Kriminalität' erneut zu überprüfen sowie regelmäßige Nachrecherchen zu veranlassen. Jetzt stelle sich "die Frage, ob die Kriterien für politisch rechts motivierte Gewalttaten bei Tötungsdelikten immer noch nicht flächendeckend umgesetzt werden", so die Projekte. Die Öffentlichkeit habe "ein Recht darauf, über die tödliche Dimension von Rechtsextremismus und Rassismus informiert zu werden". Auch die Angehörigen, Hinterbliebenen und Freunde der Toten hätten hier ein besonderes Recht.

Und zwar darauf, "dass die Motivation der Täter klar benannt wird." HOLGER KULICK






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2008-12-12 Feilschen um die Zahl der Opfer
UserReachOut 15.12.2008, 15:27 Uhr
Presseschau fr-online.de

Lässt sich mit Toten Politik machen? Offensichtlich schon. Jüngster Beleg: ein Schreiben des Bundesinnenministeriums an die Linksfraktion. Die wollte - nach einer Reihe tödlicher Gewaltexzesse im Sommer - genau wissen, wie viele Menschen seit der Wiedervereinigung Opfer politisch rechts motivierter Gewalt wurden. Die Antwort auf die Anfrage: 40. Das ist erstaunlich. Würde es doch bedeuten, dass seit 2005 niemand mehr von Neonazis umgebracht wurde. Dumm nur, dass die Realität eine andere Sprache spricht.

"Einigermaßen entsetzt" zeigte sich denn auch am Donnerstag Dominique John vom Brandenburger Verein Opferperspektive im Gespräch mit der FR. Der Verein hat seit 1990 exakt 136 Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland gezählt und diesen in einer Ausstellung ein Gesicht gegeben. Es sei möglich, so John, dass man die Zahl bei genauer Recherche ein wenig nach unten korrigieren müsse. "Aber dass sie deutlich über 100 liegt, ist sicher."

Zu einem ähnlichen Ergebnis kamen vor fünf Jahren bereits gemeinsame Recherchen der FR und des Berliner Tagesspiegel. Damals gingen beide Zeitungen von etwa 100 Todesopfern seit Oktober 1990 aus. Seither ist viel passiert. Allein in diesem Sommer erschlugen zwei stadtbekannte Neonazis in Templin einen 55-jährigen Arbeitslosen; in Magdeburg wurde ein Kunststudent von Bastian O. totgetreten, der in der Kameradschaftsszene kein Unbekannter ist; in Bernburg starb ein 18-Jähriger durch zahlreiche Messerstiche - als Tatverdächtiger wurde ein bereits verurteilter Rechtsextremist festgenommen.

Und wieso weiß das Innenministerium trotzdem nur von 40 Todesopfern? Weil die Länder, bis auf den Templiner Fall, noch keinen weiteren für 2008 gemeldet hätten, heißt es dort. Die Frist ende erst am 31. Januar 2009. Bis dahin könne es noch "teilweise erhebliche" Korrekturen geben. Sicher aber ist: Eine gewaltige Lücke zu den Zahlen der Opferperspektive wird auch danach klaffen. Deswegen argwöhnt John: "Es gibt eine politische Tendenz, die Zahlen herunterzuspielen."

So sieht es auch Uwe-Karsten Heye, der unter Rot-Grün Regierungssprecher war und heute dem Verein "Gesicht zeigen" vorsitzt. Jedes Jahr stiegen hierzulande die Zahlen rechter Gewalttaten, "und jedes Jahr spielen sie in der öffentlichen Auseinandersetzung eine geringere Rolle", sagte Heye der FR. "Wenn nur eines dieser Todesopfer der Vogelgrippe zuzurechnen wäre, dann wäre hier die Hölle los - so aber wird auf unsägliche Weise um Zahlen gefeilscht."

Verantwortlich seien etliche Länder, die trotz der Einführung neuer Bewertungskriterien im Jahr 2001 auf dem rechten Auge blind seien, sagt Petra Pau, die Vizefraktionschefin der Linken. Drastisches Beispiel: Sachsen-Anhalt. Dort geriet 2007 der Dessauer Polizeivize in die Schlagzeilen. Kollegen beschuldigten ihn, er habe in einer Besprechung gefordert, seine Leute müssten am rechten Rand "nicht alles sehen"; die Kampagne "Hingucken" der Landesregierung sei "nur für die Galerie". Wegen solcher und ähnlicher Fälle sagt Petra Pau: "Ich kann nicht den politischen Willen erkennen, an den Statistiken und an der Praxis etwas zu ändern."

Das aber gilt nicht nur für die Länder: Schon im Jahr 2000, Kanzler Gerhard Schröder hatte gerade publikumswirksam einen "Aufstand der Anständigen" ausgerufen, beschloss der Bundestag, eine unabhängige Beobachtungsstelle gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einzurichten. Daraus ist nie etwas geworden. "Die Zuständigen kamen wohl abhanden", sagt Pau. Zu kurz gedacht sei das allemal: "Rechtsextremismus ist eine Gefahr für Leib und Leben, es hilft nichts, die Augen davor zu verschließen." JÖRG SCHINDLER

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2008-12-12 Bundesregierung verharmlost tödliche Dimension rechter Gewalt
UserReachOut 15.12.2008, 15:33 Uhr
Presseschau opferperspektive.de

Die Bundesregierung hat aktuell erklärt, seit 1990 hätten Sicherheitsbehörden insgesamt 40 Tötungsdelikte mit rechtem Hintergrund registriert. Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt halten diese Zahl für »falsch«. Sie gehen von mindestens 136 Todesopfern rechter und rassistischer Gewalt aus.

»Mit den jetzt veröffentlichten Zahlen der Bundesregierung wird die tödliche Dimension von Rechtsextremismus und Rassismus weiter verharmlost«, heißt es in einer Erklärung der Projekte aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Die Bundesregierung hatte in dieser Woche auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) hin die Zahl von 40 Tötungsdelikten seit 1990 genannt.
Mindestens vier Tötungsdelikte mit rechtem Hintergrund in diesem Jahr

Die Beratungsprojekte verweisen dabei auf vier Tötungsdelikte mit mutmaßlichem rechtem Hintergrund alleine im Jahr 2008, die nicht in den Zahlen des Bundes enthalten sind:

* Am 22. Juli 2008 wurde in der brandenburgischen Kleinstadt Templin ein 55-jähriger Mann getötet. In der Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen zwei Polizei bekannte Neonazis heißt es dazu unter anderem, das Tatmotiv für den Mord gründe in der rechtsextremen Gesinnung der Angeklagten.
* Am 1. August 2008 starb in Dessau (Sachsen-Anhalt) ein 50-jähriger Wohnsitzloser an den Folgen brutaler Misshandlungen, die ihm nach Ansicht der Sicherheitsbehörden durch zwei Männer im Alter von 24 und 33 Jahren zugefügt wurden. Bei den Durchsuchungen der Wohnungen der Tatverdächtigen fanden die Ermittler rechtsextreme Musik. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass auch eine menschenverachtende Haltung gegenüber sozial Schwachen zur Tat geführt hat.
* Wenige Tage später, am 6. August 2008, tötete ein 35-Jähriger in Berlin-Marzahn einen vietnamesischen Mann mit mehreren Messerstichen. Zuvor hatte der Täter sein Opfer beraubt und als »illegalen Zigarettenhändler« bei der Polizei gemeldet. Er soll die Polizei aufgefordert haben, »etwas zu unternehmen«, anderenfalls würde er das selbst in die Hand nehmen. Der Täter hatte laut Medienberichten auch erklärt, »Fidschis« müssten verschwinden.
* Am 17. August 2008 wurde schließlich in Magdeburg der 20-jährige Rick L. nach dem Besuch einer Diskothek getötet. Als Tatverdächtiger muss sich seit Anfang Dezember ein 20-jähriger vorbestrafter und bekennender Neonazi vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Die Anklage geht u.a. davon aus, dass der angehende Kunststudent getötet wurde, weil er den Angeklagten als »Hobby-Nazi« bezeichnet haben soll.

»Fälle müssen erneut geprüft werden«

Nach eigenen Recherchen der Opferberatungsprojekte und der Ausstellung »Opfer rechter Gewalt« des Vereins Opferperspektive, in der 136 Todesopfer rechter Gewalt für den Zeitraum von 1990 bis 2005 aufgeführt sind, liegt die Zahl rechter Tötungsdelikte deutlich höher.

Beispielhaft verweisen die Beratungsprojekte auf den Tod des 48-jährigen Hartmut Balzke im Februar 2003 in Erfurt. Der 48-Jährige starb nach einem Angriff von Rechten auf Punks. Erst fünfeinhalb Jahre nach der Tat zog das Landgericht Erfurt im Sommer dieses Jahres einen zur Tatzeit bekennenden Rechten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zur Rechenschaft. »Das Urteil und der Prozess wurden erst vor wenigen Monaten bundesweit in den Medien kommentiert«, so die Projekte. »Wie es dazu kommt, dass die Thüringer Sicherheitsbehörden diesen Fall dem Bund nicht nachgemeldet haben, bleibt unerklärlich.«

Die Beratungsprojekte erinnern daran, dass Bund und Länder schon 2001 zugesichert haben, alle Tötungsdelikte mit mutmaßlich rechtem Hintergrund seit 1990 anhand der seit 2001 bundesweit gültigen Kriterien für »politisch rechts motivierte Kriminalität« erneut zu überprüfen sowie regelmäßige Nachrecherchen zu veranlassen.

»Jetzt stellt sich die Frage, ob die Kriterien für politisch rechts motivierte Gewalttaten bei Tötungsdelikten immer noch nicht flächendeckend umgesetzt werden«, so die Projekte. »Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über die tödliche Dimension von Rechtsextremismus und Rassismus informiert zu werden. Die Angehörigen, Hinterbliebenen und FreundInnen der Toten haben ein Recht darauf, dass die Motivation der Täter klar benannt wird.«

Informationen Jonas Frykman, Opferperspektive
Telefon 0151 59100080

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2008-12-11 Regierung zählt nur 40 Tote durch rechte Gewalt
UserReachOut 15.12.2008, 14:47 Uhr
Presseschau Tagesspiegel

Jeder einzelne Fall ist einer zu viel, doch wie viele Todesopfer politisch rechts motivierter Gewalt gibt es seit der Wiedervereinigung? Der Streit um die Statistik dauert an.

Die Zahl ist schon schlimm genug, dennoch erscheint fraglich, ob sie der Realität entspricht: Von der Wiedervereinigung bis Ende 2007 haben die Polizeien der Länder dem Bundeskriminalamt „insgesamt 40 Todesopfer politisch rechts motivierter Gewalt gemeldet“, wie das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau und ihrer Linksfraktion berichtet. Das vom Parlamentarischen Staatssekretär Peter Altmaier unterzeichnete Schreiben liegt dem Tagesspiegel vor. Die Antwort weckt allerdings Zweifel. Das BKA hatte vor drei Jahren eine etwas höhere Zahl genannt. Damals waren es 41 Todesopfer rechter Gewalt. Außerdem ergaben schon 2003 gemeinsame Recherchen des Tagesspiegels und der „Frankfurter Rundschau“, dass seit Oktober 1990 rechts motivierte Täter mindestens 99 Menschen getötet haben.

Es gebe einen „eklatanten und zunehmenden Widerspruch“ zwischen den Zahlen, die Journalisten und Initiativen ermittelt haben, und den Zahlen des Bundesinnenministeriums, sagte Pau am Mittwoch. Außerdem sei „auf wundersame Weise“ aus der amtlichen Statistik ein Tötungsdelikt verschwunden, das 2005 noch registriert war. Dass die Bundesländer lediglich 40 Tote melden, sei „vollkommen unverständlich“, sagte Dominique John, Mitarbeiter des Potsdamer Vereins Opferperspektive und ehemaliger Koordinator der Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt in Berlin und den neuen Ländern. Die Zahl mache ihn „sprachlos“. Er schätze, dass seit Oktober 1990 „deutlich mehr als 120 Menschen“ bei Angriffen rechts motivierter Täter ums Leben gekommen sind. Und John ist sich mit Pau einig: Um die Realität zu dokumentieren, sei eine „unabhängige Beobachtungsstelle“ notwendig, die sich mit Rechtsextremismus bis hin zur einschlägigen Kriminalität befasst.

Welches Tötungsverbrechen aus der Statistik herausgefallen ist, war am Mittwoch offiziell nicht zu erfahren. Vermutlich handelt es sich um den Fall des im März 2005 in Dortmund von einem Skinhead erstochenen Punks. Das Landgericht hatte im November 2005 im Urteil gegen den Täter einen politischen Hintergrund des Angriffs verneint.

Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage auch vier Tötungsverbrechen aus diesem Jahr erwähnt. Es ging um zwei Fälle in Sachsen-Anhalt und je eine Tat in Berlin und Brandenburg. Bei den Beschuldigten gibt es Indizien für eine rechtsextreme oder, im Berliner Fall, zumindest rassistische Gesinnung. Die vier Taten haben die Landeskriminalämter nicht als rechts motiviert gemeldet. Die strafrechtlichen Verfahren sind noch im Gange.

Das Bundesinnenministerium verweist bei Kritik an den gemeldeten Zahlen zu Todesopfern rechter Gewalt an die Länder. Dort liege die „Bewertungshoheit“, sagte Altmeier im September im Bundestag auf eine Frage von Pau. FRANK JANSEN

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2008-12-09 Wenn Polizisten zu Tätern werden
UserReachOut 17.07.2012, 16:44 Uhr
Presseschau fr-online.de

Rassistische Übergriffe von Beamten sind ein großes Dunkelfeld - mit einer Verfolgung muss kaum jemand rechnen.

Im Februar 2005, einen Monat nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Polizeigewahrsam, treffen sich in Halle rund 20 Führungskräfte der Polizei zu einer Lagebesprechung. Polizeioberrat Reinhard S. sagt dabei: "Schwarze brennen eben mal länger." Niemand stört sich daran, außer einem Kollegen, der den Vorfall meldet. Der Mann wird anschließend wochenlang gemobbt, bis er entnervt seine Versetzung beantragt. Die Ermittlungen gegen S. werden eingestellt - er kommt mit einem Verweis davon.

Im Oktober 2005 schreibt der Brandenburger Vizechef des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Peter Lehrieder, im Fachblatt "Der Kriminalist": Sinti und Roma seien die "Made im Speck der Wohlfahrtsgesellschaft"; sie nähmen ihre "Legitimation für Diebstahl, Betrug und Sozialschmarotzerei aus dem Umstand der Verfolgung im Dritten Reich". Der Generalstaatsanwalt winkt ab: Es bestehe kein Tatbestand der Volksverhetzung. Gerichte schließen sich dem an.

Im April 2007 weigert sich ein Deutscher nigerianischer Herkunft in Freiburg, seine Personalien anzugeben. Ein Polizist hetzt daraufhin seinen Hund auf den Mann, der schwört, die Worte "Friss den Neger!" gehört zu haben. Er kommt mit zwölf Bisswunden ins Krankenhaus. Der Fall sorgt einige Tage für Aufregung. Dann hört man nie wieder davon.

Im Februar 2008 nimmt die Hagener Polizei den Türken Adem Özdamar mit auf die Wache. Keine Stunde später ist er tot. Es gibt etliche Hinweise auf Gewaltanwendung, aber was geschah, wird man nie erfahren. Die beteiligten Polizisten schweigen, die Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen nach wenigen Wochen ein.

Vier Fälle. Alles Ausnahmen. Vor allem deshalb, weil sie bekannt wurden. Das ist nicht normal. "Normal ist, dass Opfer von Polizeigewalt für sich behalten, was ihnen geschah - aus Angst, drangsaliert, abgeschoben oder ihrerseits angezeigt zu werden", sagt Biplab Basu. "So kommt es nämlich fast immer, das ist das klassische Muster."

Biplab Basu arbeitet in der Berliner Opferberatungsstelle "Reach Out". Seit 25 Jahren kümmert er sich um Menschen, die von Polizisten als "Dachpappe", "Brikett" oder "Nigger" verhöhnt werden, die man grundlos abführt, deren Wohnungen ohne Beschluss gestürmt werden oder denen noch Schlimmeres widerfährt. Immerhin 70 Mal, sagt Basu, habe er in den vergangenen vier Jahren Menschen zur Anzeige bewegen können. Zahl der Verurteilungen: keine. Auch das gehört zum klassischen Muster.

Polizisten, die zu Tätern werden: Das ist ein einziges großes Dunkelfeld, auf das nur gelegentlich - bei spektakulären Einzelfällen - ein matter Lichtstrahl fällt. Seit Jahren klagen Organisationen wie Amnesty International, dass Fälle von Polizeiübergriffen in Deutschland nirgendwo erfasst werden, mithin kein Mensch weiß, wie groß das Problem eigentlich ist. Der UN-Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung äußerte sich wiederholt "besorgt" über rassistische Polizeigewalt in Deutschland. Eine Kommission des Europarats wunderte sich jüngst wieder darüber, dass hierzulande überproportional viele Beschwerden über Polizeigewalt von Ausländern stammen.

Was tut die Regierung? Sie leugnet das Problem. Mitte des Jahres beschied sie der Linksfraktion, die Polizei sei ausreichend gegen rassistische Tendenzen gefeit. Im übrigen stehe jedem "der Rechtsweg zu den Gerichten offen".

Genau das aber halten Praktiker wie Basu für das Problem: In der Regel folge auf jede Anzeige gegen Polizisten sofort eine Gegenanzeige. Und seltsamerweise ist es meist diese, die von den Staatsanwaltschaften vorrangig behandelt wird. Statistiken aus Berlin und Hamburg zeigen: Die wenigen Polizisten, die überhaupt angeklagt werden, müssen im Schnitt in 0,5 Prozent aller Fälle mit einer Verurteilung rechnen. Für das Anti-Diskriminierungsbüro in Berlin ist deshalb klar: "Schläger in Uniform haben so gut wie nichts zu befürchten."

Weil das so sei, habe sich in etlichen Revieren längst ein "pervertierter Corpsgeist" breit gemacht, sagt ein Ex-Polizist aus Hamburg, der selbst jahrelang Zeuge der "Herren-Untermenschen-Diktion" seiner Kollegen wurde. Regelverletzungen von Uniformierten gebe es "jeden Tag in jeder Großstadt mehrfach". Wer sich dagegen auflehne, sei "automatisch ein Kameradenschwein". Der eigentliche Skandal aber sei, dass die Justiz, manchmal auch die Politik, diese Verstöße noch decke. Treffliches Beispiel: Der Fall eines Schwarzafrikaners, der auf einer Hamburger Wache vor Jahren von Freunden und Helfern brutal misshandelt wurde. Es kam zu einem Prozess, in dem die Prügel-Polizisten sogar verurteilt worden. Die legten Widerspruch ein, aber noch vor Abschluss des Falles wurde der Afrikaner abgeschoben - danach erfolgten die Freisprüche.

Steckt dahinter System? Unsinn, sagt Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Natürlich gebe es auch in seiner Truppe schwarze Schafe, sagte Freiberg der FR, die aber müssten "mit allen Konsequenzen rechnen". Das sei für ihn eine "Herzensangelegenheit", beteuert Freiberg. "Wenn es Zweifel gibt, werden wir immer dafür sorgen, dass sie restlos ausgeräumt werden."

Dass Polizisten gegen Polizisten ermitteln, sei aber eben ein "grundsätzliches Dilemma", heißt es bei Amnesty, wo gerade an einem neuen Report über maßlose Polizeigewalt gearbeitet wird. Sie höre "immer wieder Berichte über ausländerfeindliche Beschimpfungen durch Polizisten", sagt AI-Referentin Katharina Spieß. Sie zu überprüfen, sei kaum möglich. Amnesty und andere Initiativen fordern daher schon lange eine unabhängige Kommission, ausgestattet mit der Befugnis, angezeigte Fälle von Polizeigewalt zu untersuchen. In vielen europäischen Ländern - darunter Großbritannien, Irland, Österreich, Schweden und Ungarn - gibt es das bereits. In Deutschland nicht. Hier glaubt die Regierung, eine solche Kommission brächte "keinen Mehrwert".

Lediglich Hamburg bildete vorübergehend eine Ausnahme. Nachdem dort Mitte der 90er Jahre Polizisten aufgeflogen waren, die sich einen Spaß daraus machten, Festgenommene mit Scheinhinrichtungen zu terrorisieren, reagierte der Senat und berief ein unabhängiges Gremium. 2001 musste es seine Arbeit wieder einstellen, der Innensenator wollte es so. Dessen Name: Ronald Schill - bekannt als "Richter Gnadenlos". JÖRG SCHINDLER

http://www.fr-online.de/politik/dunkelfeld-wenn-polizisten-zu-taetern-werden,1472596,3376234.html

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2008-11-25 Brandsätze im Blumenviertel - aus Fremdenhass
UserReachOut 26.11.2008, 14:34 Uhr
Presseschau Berliner Zeitung

Zwei Schüler stehen wegen versuchten Mordes vor Gericht

Auf den ersten Blick passen die Angeklagten so gar nicht ins Bild von Rechtsextremen. Keiner von beiden trägt Glatze oder Springerstiefel. Markus P., der 19-Jährige, hat seine langen Haare zu einem Zopf zusammengebunden, die runde Brille lässt ihn eher schüchtern aussehen. Der 16-Jährige neben ihm sitzt geduckt auf seinem Stuhl und hebt nicht einmal den Kopf.

Die Schüler stehen seit gestern wegen versuchten Mordes vor Gericht. Sie hätten "gemeinschaftlich handelnd versucht, zwei Gebäude, die zur Wohnung von Menschen dienten, in Brand zu setzen", heißt es in der Anklage. Diese lässt zudem keinen Zweifel offen, warum beide das getan haben könnten: Aus Fremdenhass, sie hätten von fremder Kultur "nicht länger belästigt werden wollen".

Es geht um Brandanschläge auf zwei Einfamilienhäuser in Rudow vom Frühjahr. In der Nacht vom 21. zum 22. März hätten beide zwei Bierflaschen mit Benzin gefüllt, eine Lunte aus Küchenkrepp gebastelt und die so hergestellten Molotowcocktails zwischen zwei und drei Uhr nachts gegen ein Fenster eines Einfamilienhauses geworfen, heißt es in der Anklage. Das Haus gehörte einer bosnischen Familie, die in jener Nacht nicht zu Hause war. Zu einem Brand kam es nicht, weil die Flaschen an der Wand zerschellten.

Vier Wochen später flogen im selben Viertel Brandsätze gegen das Einfamilienhaus einer türkischstämmigen Familie. Wieder sollen die Angeklagten Flaschen mit Benzin gefüllt und Lunten aus Krepp gebastelt haben. Wieder kam es nur zufällig zu keinem Brand. Beide hätten vorgehabt, das Haus anzuzünden und seien sich diesmal sicher gewesen, dass es tatsächlich bewohnt war, steht in der Anklage. Vier Menschen, ein Ehepaar, dessen Sohn und ein Neffe, schliefen im Schlafzimmer.

Die beiden Häuser gehören zu einem Viertel, dessen Straßen nach Blumen benannt sind. Die Angeklagten wuchsen ebenfalls dort auf. Beide sitzen in Haft. Was sie zu den Vorwürfen sagen, ist nicht bekannt, der Prozess findet aus erzieherischen Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sie hätten den "äußeren Tathergang" zugegeben, aber eine Tötungsabsicht bestritten, sagte eine Justizpressesprecherin. Sie wollen in beiden Fällen davon ausgegangen sein, dass niemand zu Hause war. Der Staatsanwalt sagte am Rande des Prozesses, es gebe Hinweise, dass die Schüler Kontakt zur NPD und der rechten Szene in Rudow hatten.

Neukölln ist nach Einschätzung von Reachout, der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, der Westbezirk mit den meisten rechtsextremen Übergriffen. Allein in diesem Jahr zählte Reachout in Neukölln sechs rechtsextreme Angriffe auf Menschen. Zum Vergleich: In Friedrichshain waren es 24, in Lichtenberg 13, in Charlottenburg zwei.

Seit Jahren gilt besonders die Rudower Spinne als ein Treffpunkt für Neonazis. Erst die Brandanschläge auf die beiden Einfamilienhäuser waren Auslöser für ein Projekt mit dem Namen "Intervention gegen Rechtsextremismus", um "Gesicht zu zeigen" und in Rudow die Präsenz Rechtsextremer nicht unwidersprochen hinzunehmen. Organisiert werden Aktionen gegen Neonazi-Aufmärsche, es gibt mittwochs und samstags einen Infostand an der Rudower Spinne. Außerdem sind zwei BVG-Busse auf Rudower Linien mit Fotos von Anwohnern beklebt, die sich deutlich gegen Rechtsextremismus aussprechen.

Der 19-jährige Markus P. steht übrigens nicht nur wegen versuchten Mordes vor Gericht. Ihm wird auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften vorgeworfen. In einer zweiten Anklage heißt es, in seiner Wohnung seien 76 Bilddateien gefunden worden, die sexuelle Handlungen von und mit Kindern zeigten. Der Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt. SABINE DECKWERTH

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2008-11-07 Opferberatungen kritisieren Polizeiverhalten
UserReachOut 11.11.2008, 16:11 Uhr
Presseschau netz-gegen-nazis.com

In Berlin stellte sich Polizeipräsident Dieter Glietsch der Diskussion über die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opferberatungen. Deren Kritik: Die Polizei zeige sich oft unsensibel gegenüber den Opfern rechter Gewalt. Vorurteile innerhalb der Behörden führten außerdem zu Ermittlungsfehlern. Für den Berliner Polizeipräsidenten handelt es sich dabei um Einzelfälle.

Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch kann manches Mal gar nicht fassen, wie einige seiner Beamten vor Ort auf Angriffe von Rechtsextremen reagieren: "Neulich kamen Jugendliche, die sich gegen Rechts engagieren, in die Dienststelle, um Anzeige zu erstatten. Rechte hatten auf ihre Klingelschilder Spuckis geklebt, um sie daran zu erinnern 'Wir denken an dich.'" Den Polizisten sei nichts Besseres eingefallen als ihnen zu antworten: "Na, das ist doch nett, wenn jemand an dich denkt." Für Glietsch ist dieses Verhalten jedoch ein Fehler individueller Beamten. Dies sei in keiner Organisation hundertprozentig vermeidbar, so Berlins Polizeipräsident bei einer Diskussion mit Vertretern von Opferberatungsprojekten am vergangenen Montag in der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Das sieht Helga Seyb von der Berliner Opferberatung ReachOut anders. Jeder Fehler sei einer zu viel. Wenn Polizisten die Opfer nicht ernst nähmen oder ihnen sogar eine Mitschuld an rechten Angriffen unterstellen, hinterlasse das tiefe Spuren. Für Seyb gibt es zu viele dieser "individuellen Fehler". "Gerade vorige Woche zum Beispiel ist eine Gruppe Farbiger in Berlin auf der Straße angegriffen worden. Sie beschreiben die Täter als Skinheads. Aber die Polizei hat noch vor Ort versucht ihnen auszureden, dass der Angriff irgendetwas mit Rassismus zu tun haben könnte."

Darüber, wie solche Fehler künftig vermieden werden können und was sonst noch schief läuft in der Zusammenarbeit von Polizei und Nicht-Regierungsorganisationen bei rechtsextremer Gewalt, waren sich Polizei- und Projektvertreter nicht immer einig.

Die Berater und Beraterinnen kritisierten nicht nur das unsensible Verhalten mancher Polizisten im Umgang mit den Opfern, sondern auch strukturelle Defizite. "Wir erfahren zu spät von Gewalttaten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie rechtsextrem motiviert sind. Und ein paar Monate nach der Tat können wir den Opfern dann nicht mehr richtig helfen", sagte Dominique John von der Opferperspektive Brandenburg. "Wir wollen frühzeitig von einem Angriff erfahren, damit wir vor Ort recherchieren und den Betroffenen unsere Hilfe anbieten können", so John.

Selbst einfache Vorgänge scheinen oft nicht zu funktionieren: ReachOut ist eine anerkannte so genannte "Erst-Anlaufstelle" für die Opfer rechtsextremer Gewalt in Berlin. Vor Ort sollten Polizisten daher den Betroffenen nach einem Angriff einen Zettel mit Anschrift und Telefonnummer der Beratungsstelle in die Hand drücken können. "Das geht in der täglichen Einsatzbelastung manchmal unter", räumte Glietsch ein. Allerdings habe sich in den vergangenen Jahren "ein positives Klima entwickelt". Das sei nicht immer so gewesen. Dennoch, so Glietsch: "Bei der Sensibilisierung unserer Beamten haben wir noch nicht das erreicht, was wir uns vorstellen."

Um Verbesserungen möglich zu machen, setzt Glietsch auf die Aus- und Weiterbildung seiner Beamten. Und wenn die nicht fruchtet? "Dann mache ich solche Sachverhalte in der Behörde publik", sagte Glietsch. "Ich spreche mit dem Direktionsleiter und anderen Vorgesetzen und setze darauf, dass sich das herum spricht und bekannt wird." Es gehe es nicht darum, die Kollegen an den Pranger zu stellen, aber deutlich zu machen, "dass das so einfach nicht geht". Die betreffenden Beamten würden dann zwangsweise in die Weiterbildung geschickt, die ansonsten freiwillig sei.

Polizeipräsident weist Kritik zurück

Einen Kritikpunkt wies Glietsch jedoch scharf zurück: Dass Beamte nicht immer völlig frei von eigenen Vorurteilen an die Ermittlungen herangingen. Opferberater sehen das anders: "Wenn das Opfer zu einer Gruppe gehört, die bei Polizisten mit dem Stigma vermeintlicher Straftäter behaftet sind, dann spielt das mitunter durchaus eine Rolle für die Beamten bei der Beurteilung der Tat", sagte Seyb. Darunter fallen Punks, Antifa-Aktivisten oder auch Migranten aus afrikanischen Staaten.

Wie zum Beispiel in der Berliner Hasenheide. Die Tatsache, dass dort Drogendealer afrikanischer Herkunft gefasst würden, dürfe nicht zu Vorurteilen und flächendeckenden Personalkontrollen für alle nicht-deutscher Herkunft führen, mahnte Seyb. "Die These, dass Polizisten nach der Hautfarbe entscheiden, ob jemand eine Straftat begeht oder nicht, ist absolut falsch", nahm Glietsch seine Beamten in Schutz. Opferberater berichten anderes: Dass Polizisten nach einem rassistischen Angriff zunächst die Personalien der Verletzten überprüfen und die Täter unterdessen genügend Zeit haben zu flüchten. Oder dass ein Polizist, der die Schilderung eines von Rechtsextremen verletzten Punks kommentiert: "Schau dich doch mal an, wie du aussiehst. Ist doch kein Wunder, dass die dich angreifen."

Ein weiteres Problem ist die Finanzierung von Opferberatungen. Einige SPD-Politiker wollen dafür eine Bundesstiftung schaffen, die die Arbeit der aktuellen Förderprogramme "Vielfalt tut gut" und "kompetent.für Demokratie" fortsetzen soll. 150 Millionen Euro hat Niels Annen vom SPD-Parteivorstand dafür als Anfangskapital im Visier. Doch bislang sperrten sich weite Teil der CDU/CSU-Fraktion gegen das Vorhaben, sagte Annen am Rande der Konferenz. NICOLE WALTER

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2008-10-21 Sind härtere Strafen reine Symbolpolitik?
UserReachOut 11.11.2008, 16:20 Uhr
Presseschau netz-gegen-nazis.com

Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern fordern vom Bundestag: Wie in den USA sollen die Urteile bei rassistischer Gewalt künftig generell verschärft werden. Doch die Front der Ablehnung gegen diese Initiative ist überraschend breit - sie reicht von CDU/CSU bis zu den Grünen. Auch Opferberater halten andere Probleme für drängender.

Die Tat im August 2007 erregte großes Aufsehen, das Urteil für die Täter weniger: Nur mit Bewährung und Sozialstunden sind die jungen Männer bislang bestraft worden, die auf einem Volksfest im sächsischen Mügeln eine Gruppe Inder durch die Stadt gejagt und bedroht haben. Künftig soll so etwas - zumindest nach dem Willen der Justizminister von Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern - nicht mehr möglich sein. Die drei Länder wollen erreichen, dass Straftaten mit "menschenverachtenden, rassistischen oder fremdenfeindlichen Beweggründen oder Zielen" konsequenter verfolgt und härter bestraft werden. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen zudem verpflichtet werden, diese Motive hinreichend zu ermitteln. Im Bundesrat haben sich die ostdeutschen Länder bereits durchgesetzt, am 4. Juli stimmte die Mehrheit der Länderkammer einer entsprechenden Initiative zu. Jetzt liegt der Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches im Bundestag und wartet auf seine erste Lesung.

Was genau schlagen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt vor?

Der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (StGB) soll in drei Punkten erweitert werden. Zunächst geht es um den § 46(2) StGB, nach dem die Richter das Strafmaß bestimmen. Dort sollen explizit "menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche" Motive in die Liste der Tatumstände aufgenommen werden, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Was bringt das? Es würde Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter verpflichten, diese Motive konsequent zu ermitteln und strafverschärfend zu berücksichtigen.

Zweitens will der Entwurf, dass laut § 47(1) StGB bei leichteren Taten mit diesen Motiven künftig Haftstrafen von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Reine Geldstrafen sollen dann nicht mehr möglich sein. Bislang stehen Geldstrafen an erster Stelle und Freiheitsstrafen unter sechs Monaten werden nur dann verhängt, wenn sie "zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich" sind.

Drittens schließlich sollen nach § 56 StGB Freiheitsstrafen von über sechs Monaten für Straftaten mit diesen Motiven generell nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das ist heute dann nicht der Fall, wenn die "Verteidigung der Rechtsordnung" oder besondere Umstände dem entgegenstehen. Künftig jedoch soll bei schwerwiegenden Hasstaten regelmäßig gelten, dass "zur Verteidigung der Rechtsordnung" keine Bewährung, sondern nur eine Haftstrafe in Frage kommt.

Eigentlich stößt der Gesetzentwurf also nur Türen auf, die bisher auch schon offen sind. Denn die geforderten höheren Strafen sind bereits heute möglich. Nur liegt es bisher im Ermessen des Richers, ob der Strafrahmen ausgeschöpft wird. Diesen Ermessensspielraum wollen die Länder ersetzen durch die klare Regel, stets an die Obergrenze zu gehen. Sie wollen also gewissermaßen Türen zu milderen Strafen schließen.

Vorbild: USA
Gezielt gegen Hasskriminalität vorgehen

Dahinter steht der Gedanke, dass die hinter den Begriffen "menschenverachtend, rassistisch oder fremdenfeindlich" stehende Hasskriminalität bzw. Vorurteilskriminalität besonders schlimm ist. "Vorurteilstäter" suchen sich ihr Opfer selten gezielt aus - sondern sie greifen es als Teil der verhassten Gruppe an, beispielsweise als Ausländer, Antifa-Mitglieder, Obdachlose oder Homosexuelle. Dabei ist ihnen ziemlich egal, ob der "Ausländer" längt eingebürgert ist, der "Schwule" wirklich schwul oder oder das Antifa-Mitglied vielleicht nur ein nicht-rechter Jugendlicher ist. Das macht diese Taten - so die juristische Argumentation - besonders niederträchtig und hat zudem das Ziel, ganze Bevölkerungsgruppen zu verängstigen, sie in ihrem Alltag massiv einzuschränken. Etwa wenn sie bestimmte U- oder S-Bahnhöfe oder Straßenzüge meiden, weil dort Rechtsextreme ständig präsent sind.

Anders als in den USA, wo der Begriff "hate crime" in den achtziger Jahren geprägt wurde, wird Hasskriminalität in Deutschland bislang nicht explizit im Strafrecht berücksichtigt. In den USA hat ein Bundesgesetz 1994 festgelegt, Hassmotive strafverschärfend zu berücksichtigen. Die Erweiterung des Bundesgesetzes ("Matthew Shepard Act") scheiterte jüngst an der Opposition konservativer Gruppen und Präsident George W. Bushs. Auf der Ebene der US-Bundesstaaten haben 45 Staaten und der District of Columbia eigene Gesetze gegen Hasskriminalität erlassen. Aber auch in etlichen europäischen Staaten, beispielsweise in Belgien, Frankreich, Finnland, Italien und Spanien sehen Gesetze explizit vor, dass Hassmotive strafverschärfend berücksichtigt werden müssen.

In Deutschland, so argumentieren die Befürworter des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs, müsse der Rechtsstaat auch mit den Mitteln des Strafrechts unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er derartige kriminelle, menschenverachtende Angriffe nicht toleriert. Da diese Taten - anders als dies üblicherweise bei Straftaten der Fall sei - auf Zustimmung und Nachahmung angelegt seien, solle gegenüber den Tätern und potentiellen Nachahmern mit dem Ausschöpfen des Strafhöchstmaßes die Abschreckung erhöht werden. "Ihnen soll klar gemacht werden, dass sie selbst bei einer ersten Tat nicht zwangsläufig mit Geld- oder Bewährungsstrafe rechnen können", heißt es in der Begründung der Länderinitiative. "Gerade letztgenanntes wird oft in diesen Kreisen nicht als spürbare Sanktion, sondern wie ein Freispruch empfunden."

"Deutlich machen, dass dies keine Bagatelldelikte sind"

Beate Blechinger, brandenburgische Justizministerin und Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, hält das heute geltende Recht für"offenbar zu abstrakt". In der Praxis machten die Gerichte selten Gebrauch von der Möglichkeit, längere Haftstrafen nicht zur Bewährung auszusetzen, weil sie unsicher seien, "ob die Rechtsordnung bereits in Gefahr ist und mit einer Haftstrafe verteidigt werden muss, wenn ein Ausländer zusammengeschlagen wird, weil er Ausländer ist, oder wenn ein Behinderter angegriffen und verletzt wird, weil er behindert ist". Deshalb müsse der Staat ein Zeichen setzen: "Ja, unsere Rechtsordnung ist in den geschilderten Fällen in Gefahr."

Carlo Weber, Oberstaatsanwalt in Frankfurt/Oder, bestätigt dies. Die Forderung nach der Verteidigung der Rechtsordnung sei derart abstrakt, dass sie in der Rechtspraxis praktisch nicht vorkomme, sagte er in der Expertenanhörung zum Gesetzentwurf. Auch deshalb erhielten rechtsextreme Gewalttäter beim ersten Mal häufig eine Bewährungsstrafe.

Einer, der das unerträglich findet, ist Sebastian Edathy (SPD). Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag zählt zu den klaren Unterstützern des Gesetzentwurfs: "Auch wenn harte Strafen heute schon möglich sind, ist es wichtig, besonders deutlich zu machen, dass dies eben keine Bagatelldelikte sind, sondern ein besonders gravierendes Unrecht."

Breite Ablehnung im Bundestag

Doch im Bundestag scheinen solche Stimmen in der Minderheit zu sein. Überraschend breit ist die Koalition derer, die Änderungen des Strafgesetzbuches nicht für das beste Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus halten. Auch die Bundesregierung unterstützt den Gesetzentwurf nicht. Bereits das geltende Recht gebiete es, derartige Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Eine regelmäßige Verhängung von Haftstrafen kehre die bewährte Systematik um, bei der Prüfung einer Bewährung vorrangig auf die Sozialprognose des Täters zu setzen - und nur ergänzend generalpräventive, also abschreckend auf die gesamte Gesellschaft wirkende Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Bereits vor Jahren kam eine vom Bundesjustizministerium zu diesem Thema eingesetzte Expertenrunde zum gleichen Ergebnis. "Das Strafrecht, das Menschen und ihre Persönlichkeit ohne jede Differenzierung schützt, ist (…) das geeignete Mittel, um die (…) Menschenwürde gegen entsprechende Angriffe zu stabilisieren. Es bedarf insoweit keiner spezifischen Änderung." Die Arbeitsgruppe hatte von 2001 bis 2003 das Konzept der "hate crimes" in den USA für die deutsche Situation diskutiert. Sie empfahl stattdessen einen höheren Ermittlungsdruck und zügige Strafverfahren.

So begründen auch heute Rechtspolitiker im Bundestag ihre ablehnende Haltung. Dabei sind schärfste Kritiker nicht nur in der CDU/CSU-Fraktion zu finden, sondern auch am ganz anderen Ende des demokratischen Spektrums - bei den Bündnisgrünen und der Linken. "Wir finden es prinzipiell gut, dass die Länder erkannt haben, dass die Bedrohung durch rechtsextreme Taten zunimmt", sagt etwa Monika Lazar, Sprecherin der Grünen-Fraktion für Strategien gegen Rechtsextremismus. "Aber der heutige Strafrahmen reicht aus." Sie fordert stattdessen eine bessere Ausstattung der Justiz zur Beschleunigung von Strafverfahren. "Oft begegnen die Opfer auch nach der Tat noch fast täglich den Tätern, obwohl diese womöglich längst in Untersuchungshaft gehören. Außerdem wird das Erinnerungsvermögen der Zeugen ja nicht besser, wenn zwischen Tat und Prozessbeginn Monate oder gar Jahre vergehen."

"Das Wichtigste für die Opfer ist Respekt"

Viele Anwälte, Richter und Opferbetreuer unterstützen diese Position. So nennt Stephan Martin, der im Prozess um den Überfall auf eine Theatergruppe in Halberstadt die Nebenklage vertrat, die Länderinitiative bloße "Symbolpolitik". Dringlicher sei es, zunächst die bereits vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen. "Im Land Brandenburg etwa hat sich seit den neunziger Jahren durch die - teils private - Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten die Aufarbeitung und Verfolgung rechtsextremer Straftaten wesentlich verbessert." Denn immer wieder passiere es, so sagen Praktiker, dass die Justiz die Indizien für Rechtsextremismus oder Ausflüchte der Täter aus Unwissenheit nicht erkenne.

Auch Christoph Frank, der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds und Oberstaatsanwalt in Freiburg, plädiert gegen die automatische Strafverschärfung. "Kurze Freiheitsstrafen als Regel vorzuschreiben, ist schädlich, die Rückfallquote steigt." Eine längere Haft, ausgesetzt zur Bewährung wirke durchaus abschreckend. Für eine gute Idee aber hält Frank, dass die Pflicht zur genauen Ermittlung der Motivation ins Strafgesetz aufgenommen wird - wenn auch nur wegen der Symbolik, denn korrekt ermittelt werde schon heute.

Dem widersprechen viele Opferberater vehement. Sabine Seyb etwa vom Verein ReachOut Berlin betreut seit langem die Opfer rassistischer Angriffe und sieht durchaus Defizite bei Ermittlungen und Prozessen. "Das letztliche Strafmaß spielt für die Opfer oft nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist für sie von den Ermittlungsbehörden und vor Gericht respektiert zu werden", so Seyb. Es sei wichtig, "dass die Gründe, weshalb sie beleidigt und verletzt wurden, Anerkennung finden. Und das ist häufig leider nicht der Fall, weil es an Wissen und Sensibilität fehlt."

"Populistisch werden immer härtere Strafen gefordert, obwohl Studien längst belegen, dass potenzielle Täter davon nicht abgeschreckt werden", kritisiert Judith Porath von der Opferperspektive Potsdam, die in ganz Brandenburg tätig ist. Sie will vor allem schnellere Verfahren, "damit die Strafe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tat steht". Für die Opfer sei langes Warten auf einen Prozess "oft unerträglich". Und: "In vielen Bundesländern muss der Verfolgungsdruck auf rechte Täter deutlich erhöht werden." Sie hält es daher für "absolut richtig", dass der Gesetzentwurf Polizisten, Staatsanwälte und Richter dazu anhält, die Tatmotivation zu klären. "Das ist heute oft nicht der Fall. Dies liegt unseres Erachtens oft an der Überarbeitung der Richter, fehlender Fachkompetenz oder schlicht und ergreifend am Desinteresse."

Heute ist es oft so, dass Opfer rechtsextremer Gewalt aus Mangel an Geld, Wissen oder Sprachkenntnissen in Prozessen nicht als Nebenkläger auftreten - und die können dann nicht intervenieren, wenn ein Staatsanwalt bei Zeugenbefragungen oder im Plädoyer nur ganz am Rande auf ein mögliches rassistisches Motiv eingeht. Eine explizite Pflicht im Gesetz zur Ermittlung in diese Richting könnte helfen - möglicherweise auch dabei, Polizisten, Staatsanwälte und Richter später für Versäumnisse haftbar zu machen.

Womöglich lenkt die Debatte des Gesetzes im Bundestag den Blick auf das dringend Notwendige: eine bessere Organisation, mehr Geld für die Justiz und eine langfristige Förderung für Vereine, die Opfer rechtsextremer Gewalt betreuen, beraten und in Gerichtsprozessen beistehen. Die bisher übliche kurzatmige Projektförderung behindert diese Organisationen - und in manchen Teilen der Republik gibt es gleich gar kein Geld für jene, die den Opfern helfen. NICOLE WALTER

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2008-10-12 Jusos besuchen Ausstellung “Berliner Tatorte”
UserReachOut 11.03.2009, 13:39 Uhr
Presseschau jusos-lichtenberg.de

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte? Nicht immer!

Am Mittwoch besuchten die Jusos Lichtenberg die Ausstellung “Berliner Tatorte”, ausgestellt in der KULTschule in der Sewanstraße und organisiert von ReachOut, einer Berliner Opferberatung gegen rechte Gewalt. Dank einer fachkundigen Einführung konnten wir einen Einblick in den Umgang und die Aufarbeitung rechtsextremer Gewalttaten aus der Perspektive der Opfer erhalten. Wir hoffen, dass es bald wieder einmal die Möglichkeiten geben wird, diese Dokumentation zu besuchen.

Zu unserem Besuch am vergangen Mittwoch hier ein kurzer Bericht:

Bei der Ausstellung „Berliner Tatorte“ am 12.10.2008 in der KULTschule erzählten viele Bilder den Besucherinnen und Besuchern, unter anderem einigen Mitgliedern der SPD- und Jusos-Lichtenberg, von schrecklichen Übergriffen rechtsextremistischer Gewalt in unserem Bezirk Lichtenberg und unserer Stadt Berlin. Dabei waren auf der Ausstellung von ReachOut nur ganz normale schwarz-weiß Bilder von schönen Orten unserer Stadt zu sehen, jedoch die, im Nachrichten-Still geschriebenen, Texte neben den Bildern gaben uns Besuchern einen Einblick, zu welchen schrecklichen Taten es an solchen wunderschönen Orten, an denen jeder von uns Tag für Tag vorbeigeht, sich einen Kaffee holt, auf die S-Bahn wartet oder einkaufen geht, kommen kann.

Die Ausstellung „Berliner Tatorte“ wird von ReachOut organisiert. ReachOut ist eine Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Berlin. Dabei unterstützen und beraten sie nicht nur Angehörige, Verwandte und Freunde von Opfern rechtsextremistischer und antisemitischer Angriffe, vielmehr bietet ReachOut antirassistische und interkulturelle Bildungsabgebote an. Außerdem recherchiert diese Beratungsstelle in Berlin stattgefundene, rechtsextreme, rassistische und antisemitische Übergriffe auf Passanten und veröffentlicht dazu eine Chronik. ReachOut verhindert mit Aktionen wie dieser Ausstellung ein Ignorieren und Vergessen von rechtsextremer Gewalt.

Unterstützt wird die Ausstellung „Berliner Tatorte“ von der Netzwerkstelle Licht-Blicke, welche Initiativen, Einrichtungen und Privatpersonen unterstützt, die das zivilgesellschaftliche Engagement vor Ort stärken und sich für demokratische Werte und Menschenrechte einsetzen.

Aufgrund des 70. Jahrestages der Reichspogromnacht wurde von vielen Seiten gefordert, dass Deutschland sich gegen das Vergessen und gegen die Ignoranz von rechter Gewalt stellen sollte. ReachOut und Licht-Blicke sind zwei Institutionen, welche sich genau dafür engagieren.

Begrüßt wurden wir bei der Ausstellung von der ReachOut-Mitarbeiterin Sabine Seyb. Uns wurde schnell deutlich, dass dies eine schlichte Ausstellung werden würde, da nicht nur die Bilder und Texte einfach gehalten, sondern auch der Ausstellungsraum einfach und schlicht gestaltet wurde. Somit konnten wir uns ohne unnötige Ablenkungen den Bildern und den Worten von Frau Seyb widmen.

Uns wurde sehr schnell klar, dass die Bürgerinnen und Bürger Berlins sich zu keiner Tageszeit und an keinem Ort wirklich sicher fühlen können und sie in den meisten Fällen rechtsextremistischer Übergriffe nicht mit der Zivilcourage ihrer Mitmenschen rechnen sollten.

Auf einem friedlich wirkenden schwarz-weiß-Foto war der S-Bahnhof Frankfurter Allee abgebildet. Neben dem Bild stand schlicht geschrieben: „Ein Jugendlicher wird von etwa zehn Hooligans angegriffen. Es wird ihm ein Zahn ausgeschlagen.
Ein augenscheinlicher Linker wird von einer Gruppe Hooligans angepöbelt, in den Rücken getreten und ins Gesicht geschlagen.“
An diesem Bahnhof steigen täglich mehrere tausend Menschen aus den Zügen ein und aus, auch Abends und Nachts herrscht an dort stets reger Verkehr, dennoch geschehen auch an diesem Ort rechtsextremistische Übergriffe. Frau Seyb erwähnte in ihrer Einführung, dass gerade an solchen Orten, welche als Nahverkehrs-Knotenpunkte bezeichnet werden, am häufigsten Übergriffe dieser Art zu verzeichnen sind.

Hierbei ist anzumerken, dass ReachOut nicht nur von Angriffen berichtet, welche zur Anzeige gebracht wurden, sondern von allen, von denen sie bei ihrer Recherche erfahren haben. Sabine Seyb erklärte diesbezüglich, dass nicht alle Übergriffe zur Anzeige gebracht werden. Als häufigste Gründe bzw. Ursachen dafür werden die Angst der Betroffenen vor weiteren Übergriffen, ihr Schamgefühl, welches bei Opfern häufig aufkommt, die von den Betroffenen bezweifelte Effektivität einer Anzeigen gegen Unbekannt oder die Wahrung ihrer Anonymität, gesehen. Jedoch spricht ReachOut jedem Mut zu, unbedingt eine Anzeige bei der Polizei zu tätigen.

Aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen von rechtsextremistischen Übergriffen, welche keine Anzeige tätigen, ist die Dunkelziffer dieser Straftaten in Berlin sehr hoch und in keiner Statistik vertreten. Obwohl ReachOut am Ende diesen Jahres von so vielen Übergriffen Kenntnis hat und deswegen eine Auswahl für die Erweiterung der Ausstellung „Berliner Tatorte“ treffen muss, da sie sonst ins unermessliche gehen würde, ist die unbekannte Anzahl noch deutlich höher, als viele von uns vermuten.

Ein besonders schlimmes Jahr war 2006. In diesem Jahr wurden enorm viele Übergriffe notiert und durch Berichte von Sabine Seyb oder dem Vorsitzenden der SPD-Lichtenberg Abteilung 5 – Friedrichsfelde Ole Kreins noch einmal verdeutlicht. Allerdings sind hierbei nicht nur die Randbezirke Berlins oder die so genannten „No-Go-Areas“ zu nennen, vielmehr sind auch Bezirke wie Friedrichshain oder Lichtenberg besonders stark von rassistischen Übergriffen betroffen. Friedrichshain ist der Bezirk, welcher die meisten Angriffe zu verzeichnen hat. Global auf Berlin gesehen, sind die Bezirke im Osten jedoch stärker von Rechtsextremismus betroffenen als die im Westen.

Die Ausstellung „Berliner Tatorte“ besteht seit 2005 und war unter anderem schon im Abgeordnetenhaus, dem Rathaus Köpenick, in Schulen von Pankow und nun im Bezirk Lichtenberg in der KULTschule zu sehen. Es sollen noch weitere Ausstellungen folgen, welche immer wieder aktualisiert werden.

Wir danken ReachOut und Frau Seyb für diese Ausstellung und die erschreckenden, die wachrüttelnden und die für das Thema sensibilisierenden Berichte.

Es wird deutlich, dass Rechtsextremismus immer noch aktuell und deutlich zu spüren ist. Viele unserer Mitmenschen leiden noch in der heutigen Zeit, in der man annehmen sollte, dass gerade die Deutschen ihre engstirnige Weltansicht abgelegt und an Humanität gewonnen haben, an Folgen von rechtsextremistischen Übergriffen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger, das heißt, Sie und ich sollten Verantwortung übernehmen, um etwas dazu beizutragen , dass solche Texte von rechtsextremistischen Übergriffen neben den Bildern unserer schönen Stadt Berlin verschwinden, damit wir eines Tages wieder sagen können: „Bilder sagen mehr als tausend Worte.“ OLE KREINS, KEVIN HÖNICKE

http://jusos-lichtenberg.de/berichte/jusos-besuchen-ausstellung-berliner-tatorte#more-285

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Adresse: Oranienstraße 159, 10969 Berlin. U8 Moritzplatz
Email: info@reachoutberlin.de, Tel.-Nr. 030/ 695 68 339, Fax: 030/ 695 68 346

Reachout ist ein Projekt von ARIBA e.V. und wird gefördert durch das Berliner "Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" und im Rahmen des Bundesprogramms "Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus".