Tipps und Hintergründe zum Umgang mit extrem rechten Feindlisten

27.08.2019 Noch immer weigern sich die Ermittlungsbehörden – der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und die Mehrheit der 16 Landeskriminalämter – die Betroffenen extrem rechter Feindlisten darüber zu informieren, wenn ihre Wohnanschriften, andere persönliche Daten, Fotos oder Informationen in Datensammlungen von Neonazis und/oder organisierten Rassistinnen aufgefunden wurden. Das ist umso unverständlicher, weil damit einzig und allein die Betroffenen ohne Informationen dastehen, während organisierte Neonazis und rassistisch motivierte Gewalttäterinnen durch drei Mausklicks auf umfassende Adresssammlungen zugreifen können – ohne dass es den Bedrohten möglich ist, anhand des von den Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungen beschlagnahmten Datenmaterials und anderer Informationen selbst zu Einschätzungen zu kommen und sich individuell adäquat zu schützen.

Der nachfolgende Text gibt daher einen kurzen Überblick über einige Handlungsmöglichkeiten und das Ausmaß extrem rechter Feindes- oder Todeslisten: ...

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