Presseerklärung zum Prozessauftakt im NSU2.0-Komplex

ReachOut erklärt sich solidarisch mit den Betroffenen und ihren Forderungen:

Liebe Kolleg*innen,

zum Prozessauftakt im NSU2.0-Komplex findet Ihr auf unserer Website zum einen die nachfolgende PE und zum anderen auch die Erklärung der Betroffenen zum Prozessbeginn, Pressemitteilungen von Bundesrechtsanwaltskammer und RAV sowie eine Zusammenstellung von Hintergrundmaterial. Gerne könnt Ihr den Link und die PE weiterverbreiten. Wir werden uns bemühen, ggfs. weitere Erklärungen der Betroffenen und ihrer Nebenklagevertreterinnen Antonia von der Behrens und Kristin Pietrzyk auch auf der Website zur Verfügung zu stellen.

https://verband-brg.de/pressemitteilung-verbesserter-schutz-fuer-betroffene-von-rechtswidrigen-abfragen-in-polizeidatenbanken/

Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt fordern einen verbesserten Schutz von Betroffenen rechtswidriger Abfragen in Polizeidatenbanken und umfassende Ermittlungen gegen mutmaßliche Mittäter*innen rechter Netzwerke in Polizeidienststellen: im NSU2.0-Komplex, im Nordkreuz-Komplex und im Rechtsterrorismus-Komplex in Berlin-Neukölln!+

Statt von Einzeltätern auszugehen müssen Netzwerke rechtsextremer Polizist*innen ausermittelt und zur Verantwortung gezogen werden – das gilt für den NSU2.0-Komplex ebenso wie für den Nordkreuz-Komplex und die Rechtsterrorismus-Serie in Berlin-Neukölln.

„Der NSU2.0-Komplex ist mit der Anklage gegen einen vermeintlichen Einzeltäter nicht aufgeklärt“, haben die Betroffenen der Serie von über 100 rassistischen, rechtsextremen und misogynen Morddrohungen des so genannten NSU2.0 zum Prozessbeginn gegen den Angeklagten A.M. am Landgericht Frankfurt am 16.2.2022 erklärt.

17 Abfragen in 3 Polizeidatenbanken am 2. August 2018 zu den besonders geschützten Daten der Frankfurter Rechtsanwältin und NSU-Nebenklagevertreter*in Seda Basay-Yildiz markieren den Beginn der Drohserie des NSU2.0 und lassen nur einen Schluss zu: Ohne Mittäter*innen aus Kreisen der hessischen Polizei wäre diese beispiellose rechtsextreme Drohserie, deren Verursacher bewusst auf die rassistische Mord- und Schlagsserie des NSU Bezug nehmen, nicht möglich gewesen. Die Justiz in Hessen muss daher die Ermittlungen gegen mutmaßliche Mittäter*innen des Angeklagten in hessischen Polizeirevieren weiterführen. Dies gilt auch für die Einstellung der Ermittlungen gegen Elite-Polizisten durch die Generalbundesanwaltschaft im Nordkreuz-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl unstrittig ist, dass rechtsextreme Polizisten im Nordkreuz-Netzwerk mit Hilfe von rechtswidrigen Datenbankabfragen so genannte „Feindeslisten“ für den „Tag X“ mit geschützten Informationen über politisch Engagierte aus Bündnissen gegen Rechts, migrantischen Selbstorganisationen und Kommunalpolitiker*innen von SPD, Linke und Grünen angelegt haben, haben Generalbundesanwaltschaft und die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern lediglich gegen Einzeltäter ermittelt. Dieses Muster aus verschleppten Ermittlungen gegen mutmaßliche Mittäter schwerer rechtsextrem motivierter Straf- und Gewalttaten aus Kreisen der Berliner Polizei wiederholt sich auch im Fall der Rechtsterrorismus-Serie in Berlin-Neukölln.

Es darf keine Straflosigkeit für mutmaßliche Mittäter*innen aus Kreisen der Polizei in rechten Netzwerken geben!

Weitere Stellungnahmen:

Der NSU 2.0-Komplex ist mit der Festnahme des Angeklagten nicht aufgeklärt.
Gemeinsame Erklärung von Seda Başay-Yıldız, ldil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah anlässlich des Prozessauftakts gegen den Angeklagten A. M. am 16. Februar 2022 vor dem Landgericht Frankfurt

Hauptverhandlungsbeginn im Ermittlungskomplex „NSU 2.0“.
Anlässlich des Prozessauftakts im Fall „NSU 2.0“ mahnt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erneut lückenlose Aufklärung an.

Pressemitteilung Prozessauftakt im Ermittlungskomplex »NSU 2.0«.
RAV, VDJ und Strafverteidigervereinigungen kritisieren hessische Ermittlungsbehörden: Die Verstrickung der hessischen Polizei in die Drohserie wird nicht aufgeklärt.

Einige Hintergrund-Texte:

Konrad Litschko „Vor Prozessstart zu NSU2.0: Doch Polizisten beteiligt?
Taz vom 14.2.2022

Wichtige Eckpunkte im NSU2.0-Komplex im Zeitraum von August 2020 und Oktober 2021, Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 2. August 2018 bis zur Anklageerhebung gegen den Angeklagten Alexander M. am 28.10.2021

Überblick über die geplanten Hauptverhandlungstermine am Landgericht Frankfurt am Main gegen den Angeklagten Alexander M.
(überwiegend an Dienstagen und Donnerstagen bis Ende April 2022)

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