Einladung zur Pressekonferenz am 08. April 2024 um 13:30h bei ReachOut zum Zivilprozess bezüglich der Erschießung von Hussam Fadhil durch die Polizei

Reach Out und KOP e.V. laden anlässlich der Eröffnung des Zivilverfahrens Zaman Gatea – Witwe des 2016 von der Berliner Polizei in Moabit erschossenen Hussam Fadhil – gegen das Land Berlin zur Pressekonferenz ein. Im Zivilverfahren wird verhandelt, ob Zaman Gatea Entschädigungsansprüche aus einer Amtshaftung des Landes Berlin zusteht, da Hussam Fadhil von der Polizei erschossen wurde. Es wird geprüft, ob die tödlichen Schüsse der Polizeibeamten rechtswidrig waren oder ob sie durch „Nothilfe“ gerechtfertigt waren.

Zeit
Montag, den 8.4.2022 ab 13:30 Uhr
Ort
ReachOut Berlin, Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin (2. OG | 2. HH | barrierearm)

Am 27. September 2016 erschossen Berliner Polizeibeamte Hussam Fadhil. Die Familie lebte in einer Gemeinschaftsunterkunft in Berlin-Moabit, in der ihre Tochter von einem anderen Bewohner sexuell missbraucht wurde. Nachdem die Polizei alarmiert war und der Täter bereits festgenommen im Polizeiwagen saß, schoss die Polizei Hussam Fadhil in den Rücken (vgl. https://kop-berlin.de/wp-content/uploads/2023/12/Chronik.pdf | 27. September 2016). Später wird die Polizei behaupten, dass sie ein Messer bei ihm gesehen hätten. Ein zur Beweiserhebung im Strafrechtsverfahren eingeführtes Messer zeigte jedoch keine Fingerabdrücke von Hussam Fadhil. Der Tathergang ist bis heute unaufgeklärt.

2017 stellt die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Tötung Hussam Fadhil’s mit dem Verweis auf Notwehr und Nothilfe ein. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft folgt dieser Einschätzung und bestätigte die Einstellung. Daraufhin wurde seitens des Rechtsanwaltes der Ehefrau ein Klageerzwingungsantrag beim Kammergericht Berlin eingereicht. Das Kammergericht hat entschieden, dass weitere Ermittlungen durchzuführen seien.

Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einiger Zeit erneut einstellte, wurde erneut ein Klageerzwingungsantrag beim Kammergericht eingereicht. Dieses Mal wurde dieser Antrag zurückgewiesen.. Gegen diesen Beschluss des Kammergerichts wurde Verfassungsbeschwerde erhoben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Beschluss der KG aufgehoben und die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen. Das Kammergericht hat nun erneut über den Klageerzwingungsantrag zu entscheiden. Wann dies der Fall sein wird, steht derzeit noch nicht fest.

„Wir verurteilen nicht nur das Verhalten der Polizei, die Hussam Fadhil von hinten erschossen haben. Ebenfalls machen wir die Staatsanwaltschaft verantwortlich, die ungenau und unordentlich arbeitete und Beweise nicht oder falsch sicherte. Es wurden wichtige Zeug_innen abgeschoben, so dass heute nicht mehr viele Menschen aussagen können zu dem Tathergang“, kritisiert Biplab Basu, der die Familie für ReachOut seit 2016 begleitete.

Nun wird am 10. April 2024 das zivilrechtliche Verfahren Zaman Gatea gegen das Land Berlin eröffnet. Bislang sind zwei Verhandlungstermine - 10.4. und 17.4. - vor der Zivilkammer 26 des Landgerichts Berlin angesetzt. Zum Stand und den Zielen des Zivilverfahrens werden die Beratungsstelle ReachOut und die beteiligten Anwält*innen Beate Böhler und Ulrich von Klinggräff auf Seite von Zaman Gatea auf der Pressekonferenz informieren.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extrem rechten Parteien wie bspw. der AfD oder Organisationen angehören, die der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Pressekontakt

Parto Tavangar (ReachOut): 0176 95 155 948
parto_tavangar@reachoutberlin.de

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