Sie wurden angegriffen? Sie haben Post von der Polizei oder vom Gericht?

Hier gibt es erste Informationen. In jedem Fall wäre es wichtig, dass Sie sich auch bei uns beraten lassen. Rufen Sie uns gerne an unter 030/69568339 oder schreiben Sie uns eine E-mail an beratung@reachoutberlin.de

  • Nehmen Sie ein Gedächtnisprotokoll auf oder schreiben Sie alles auf mit folgenden Infos:

    • Was ist passiert (Wer war dabei? Wer hat was gesagt oder gemacht)?
    • Wann? (Datum und Uhrzeit)
    • Wo?
    • Wie sahen die Angreifenden aus?
    • Angriff durch Polizei? Dann: Polizei-Dienstnummern?
    • Gab es ein Auto? Auto-Nummernschild?
    • wie viele Angreifende waren beim Angriff oder Vorfall anwesend?
    • Wer war Zeug:in? Kontaktdaten?
    • Gibt es Aufnahmen (Videos, Fotos, sonstiges)?
    • Welche Nachwirkungen (psychisch und physisch) gibt es?
    • Gibt es Nachweise von Ärzt:innen?

    Hier ist auch eine Vorlage für das Gedächtnisprotokoll.

    • Gehen Sie sofort zum:zur Ärzt:in, um die Verletzungen versorgen zu lassen
    • Dokumentieren Sie Ihre Verletzungen. Gehen Sie zur Gewaltschutzambulanz, wenn Sie sichtbare Verletzungen haben, gehen Sie zur Gewaltschutzambulanz, um die Verletzungen gerichtsmedizinisch dokumentieren zu lassen, bestenfalls innerhalb der ersten 48h (auch später möglich).
    • Die Dokumentation ist kostenlos und vertraulich; das heißt: Sie entscheiden, ob Sie die Dokumentation verwenden oder nicht.
    • Sie können vor Ort erzählen, wie die Verletzungen entstanden sind
    • auch ohne Krankenkasse möglich!
    • vorab anrufen und schnellen Termin geben lassen: 030 450 570 270 (Mo - Fr: 08:30 - 15:00 Uhr)
    • Mehr Infos hier (auch in verschiedenen Sprachen): https://gewaltschutzambulanz.charite.de/
    • Wenn Sie sich psychisch stark belastet fühlen, können Sie auch zur Traumaambulanz. Einen Überblick gibt es hier: https://www.berlin.de/lageso/versorgung/soziales-entschaedigungsrecht/traumaambulanzen/
    • Sie müssen NICHT zur Polizeiwache. Sie können online eine Anzeige erstatten hier: https://www.internetwache-polizei-berlin.de/index_start.html
    • Schreiben Sie am Ende gerne: „Ich erstatte Anzeige und Strafantrag wegen …. und alle in Betracht kommenden Delikte.“
    • Sie bekommen automatisch eine Bestätigung der Anzeige mit Vorgangsnummer als PDF. Bitte speichern Sie die PDF!
    • Zur Unterstützung können Sie in jedem Fall unsere Beratung nutzen!
  • Auch hier gilt grundsätzlich: melden Sie sich bei uns für eine Beratung!

    • Sie erhalten, auch als Geschädigte:r, eine polizeiliche „Vorladung als Zeug:in“ oder einen Fragebogen, um eine schriftliche Äußerung abzugeben.
    • kein Deutsch? Die Polizei muss kostenfrei eine Übersetzer:in stellen
    • Wie empfehlen, der Vorladung/Beantwortung des Briefes als Geschädigte Person nachzugehen. Jedoch bleibt die Zeugenaussage, solange sie von der Polizei und nicht von der Staatsanwaltschaft kommt, freiwillig.
    • Sie sollten NICHT ALLEINE zur Zeug:innenvernehmung gehen! Bei der Vernehmung haben Sie das Recht, eine Vertrauensperson oder einen Anwält:in dabei zu haben.
    • Sie können Beratungsstellen anfragen UND Sie können die Vorladung bei der Polizei problemlos verschieben, auch ohne Krankschreibung.
    • Kontaktieren Sie uns, um Informationen über Ihre Rechte und Möglichkeiten als Betroffene:r/Opfer und Unterstützung zu erhalten!
    • Wenn Sie eine „Vorladung als Beschuldigte“ von der Polizei erhalten, müssen Sie NICHT hingehen. Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage, solange Sie die Akte nicht haben. Das nicht-Äußern darf rechtlich nicht zu Ungunsten (also etwas als Schuldeingeständnis) ausgelegt werden.
    • Somit müssen Sie zunächst NICHT REAGIEREN.
    • Erst wenn Sie einen gelben Brief vom Gericht (Punkt 4 - siehe unten) erhalten, sollten Sie schnell reagieren.
    • behalten Sie den gelben Briefumschlag!
    • Ist es ein Strafbefehl? Dann ist es auch ein Urteil (auch ohne Gerichtsverhandlung!)
      → melden Sie sich schnell bei einer Beratungsstelle/ Anwält:in
    • Sie haben 14 Tage ab Stempel-Datum des Briefumschlags Zeit, um einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.
    • Hier ist eine Vorlage für einen Einspruch
      • schicken Sie den Einspruch bestenfalls per Fax (Telefonnummer steht oben rechts im Brief) an das Gericht. Dann gibt es auch eine Versand-Bestätigung.
      • Oder schicken Sie per Einschreiben an das Gericht.
    • es ist wichtig, dass Sie eine Eingangsbestätigung erhalten, um nachzuweisen, dass Sie es fristgerecht abgegeben haben!
    • danach können Sie eine:n Anwält:innen suchen. Melden Sie sich gerne bei uns für die Anwält:innen-Suche.
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