Chronik 2020
Angriffe in Berlin
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Angriffszahlen für das Jahr 2020
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Definition Angriff/Gewaltat
Welche Angriffe/Gewalttaten werden von reach out als Monitoringstelle recherchiert, dokumentiert und statistisch ausgewertet?
Zusammenfassung
Um einen Angriff als rassistisch oder extrem rechts einzuordnen, stehen für reach out die Perspektiven und Wahrnehmungen der Betroffenen im Vordergrund. Darüber hinaus sollten weitere Anhaltspunkte zu den Tatumständen vorliegen. Zum Beispiel: Rassistische Beleidigungen, das Äußere der Betroffenen oder Bedrohungen gegenüber politischen Gegner*innen im Vorfeld. Weitere Kriterien für reach out sind die Art und Weise der Tat bzw. die spezifischen Tatumstände (unvermittelt, Opfer und Täter:innen kannten sich vor der Tat nicht [näher], etc.) und/oder die Einstellung der Täter:innen. Auch Bedrohungen und Nötigungen werden als Angriff definiert und gezählt. Sachbeschädigungen sind nur dann als Angriff zu werten, wenn dabei direkt Menschen gefährdet oder verletzt werden könnten (bspw. eine eingeworfene Scheibe, wenn sich in dem betreffenden Raum Menschen aufhalten oder aufhalten könnten) oder und wenn sie sich direkt oder indirekt gegen gezielt ausgewählte Personen (bspw. Politiker:innen, Engagierte gegen Rassismus und Rechtsextremismus) richten. Dagegen werden Gewaltdelikte im Sinne des Strafgesetzbuches wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Taten gegen Polizist:innen im Einsatz, Eingriff in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr von reach out nicht gezählt. Unsere Definition wurde gemeinsam mit den fachspezifischen Opferberatungen in den anderen Bundesländern entwickelt und ist die Grundlage für die Erfassung der Angriffe in einer gemeinsamen Datenbank. reach out benutzt für die berlinweite Chronik den Begriff „Angriff", der jedoch mit der Beschreibung der bundesweiten Beratungsstellen von "Gewalt" gleichzusetzen ist.






